Bebauungsplan Stadt Rabenau Öffentliche Auslegung

Bebauungsplans für die Flurstücke 45/1, 65/2 8nd 65/3 der Gemarkung Spechtritz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.06.2019 bis 26.07.2019
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfs
Bebauungsplan für die Flurstücke 45/1, 65/2 und 65/3 der
Gemarkung Spechtritz
Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2019 den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan für die Flurstücke 45/1, 65/2 und 65/3
der Gemarkung Spechtritz beschlossen. Mit Hilfe dieses Bebauungsplanes sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch
(BauGB) aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in
Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung
und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe
nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, abgesehen wurde.
Es wurde nun über den Entwurf des Bebauungsplans für die Flurstücke 45/1, 65/2
und 65/3 der Gemarkung Spechtritz beraten. In der öffentlichen Sitzung des
Stadtrates der Stadt Rabenau am 03.06.2019 wurde der Entwurf gebilligt und zur
Auslage beschlossen. Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich
Begründung findet in der Zeit
vom 24. Juni bis einschließlich 26. Juli 2019
im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau,
während der Dienststunden statt. Die Dienststunden sind
Montag/Mittwoch/Donnerstag: 7:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 7:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 7:00 bis 12:00 Uhr
Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10 a Abs. 2 BauGB auf der Homepage
der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Internetportal
des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.
Während der Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die
Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich
oder elektronisch bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau
abzugeben oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau
(2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, zur Niederschrift vorzubringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung
über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47
VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die
vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Rabenau, 14.06.2019
gez. Paul
Bürgermeister

Kontaktperson

Bauamtsleiter

Herr Seidel

Markt 3

01734 Rabenau

Tel.: 0351 6498220

E-Mail: Seidel@stadt-rabenau.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Anlage zur Begründung

Informationen

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