Bebauungsplan Gemeinde Schwepnitz Beschluss

Genehmigung des Bebauungsplanes Schwepnitz "Ihlenweg"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 18.05.2019 bis 17.05.2020
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schwepnitz  zur Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplanes "Ihlenweg" in der Fassung vom 25.10.2018

Das Landratsamt Bautzen hat den vom Gemeinderat der Gemeinde Schwepnitz in seiner Sitzung am 09.05.2019 beschlossenen Bebauungsplan „Ihlenweg“ der Gemeinde Schwepnitz, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Bescheid vom 10.05.2019 (AZ: 621.P1031) nach § 10 Abs. 2 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Alle Interessierten können den genehmigten Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht von diesem Tag an in der Gemeindeverwaltung Schwepnitz, Dresdner Str. 4, 01936 Schwepnitz während der unten angegebenen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Montag:          09.00 – 12.00 Uhr      und      13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag:        09.00 – 12.00 Uhr      und      13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch:        09.00 – 12.00 Uhr      und      13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag:    09.00 – 12.00 Uhr      und      13.00 – 16.00 Uhr     
Freitag:           07.00 – 12.00 Uhr

Gemäß § 10a Abs. 2 BauG wird der Inkraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung, Umweltbericht ergänzend auch in das Internet eingestellt (www.schwepnitz.de) sowie im zentralen sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Schwepnitz unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Schwepnitz, den 14.05.2019

Elke Röthig

Bürgermeisterin 

Kontaktperson

Frau Jurisch
Bau und Immobliienmanagement
Gemeinde Schwepnitz

Tel: 035797 70308
Fax: 035797 70325
jurisch@schwepnitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Rechtsplan mit textl. Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Artenschutzrechtl. Fachbeitrag

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.