Bebauungsplan Stadt Lößnitz Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet - Obere Bahnhofstraße" in der Fassung vom Februar 2019 der Stadt Lößnitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.03.2019 bis 05.04.2019
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

der Stadt Lößnitz

Öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet - Obere Bahnhofstraße“ in der Fassung vom Februar 2019 in der Stadt Lößnitz gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.

In der Zeit vom 04.03.2019 – 05.04.2019 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet - Obere Bahnhofstraße“ in der Fassung vom Februar 2019 mit Begründung und Umweltbericht in der Stadtverwaltung Lößnitz - Verwaltungsgebäude II, 1. Ober-geschoss Korridor Bauamt, Marktplatz 2, 08294 Lößnitz zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten

            Montag           09:00 – 12:00 Uhr

            Dienstag         09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

            Mittwoch         geschlossen

            Donnerstag     09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

            Freitag            09:00 – 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:

www.stadt-loessnitz.de -> Aktuelles

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.bauleitplanung.sachsen.de

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet - Obere Bahnhofstraße“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.

Die Mitteilung kann auch elektronisch an f.rother@stadt-loessnitz.de übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet - Obere Bahnhofstraße“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Lößnitz, den 07.02.2019

Alexander Troll

Bürgermeister                                                                        Siegel

Kontaktperson

Herr Rother

Stadtverwaltung Lößnitz

Marktplatz 1

08294 Lößnitz

Telefon: +49 3771/ 5575-40

Fax:       +49 3771/ 5575-68

E-mail:   f.rother@stadt-loessnitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Deckblatt
  • Anlage I
  • Anlage I_Plan 1
  • Anlage I_Plan 2
  • Anlage II
  • Bekanntmachung

Informationen

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