Bebauungsplan Gemeinde Elsterheide Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Bebauungsplanes "Geierswalder See - Südböschung"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.03.2019 bis 05.04.2019
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Planzeichnung

Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungsplanverfahren zur

1. Änderung des Bebauungsplanes „Geierswalder See - Südböschung“

Bekanntmachung der Gemeinde Elsterheide nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) über die öffentliche Auslage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB des Entwurfes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geierswalder See - Südböschung“ in der Fassung vom 02.01.2019

Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planteil mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht liegt

vom 04.03.2019 bis einschließlich 05.04.2019

in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide, OT Bergen, im Sekretariat - Zimmer 1.4 - während folgender Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus:

Montag                       08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag                     08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag                 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag                        08.00 bis 12.00 Uhr

Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit, in den Bebauungsplanentwurf mit allen oben aufgezählten Teilen einzusehen.

Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Elsterheide unter www.elsterheide.de/amtsblatt-informationen einsehbar.

Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:

- Lärmimmissionen (Lärmgutachten Geierswalder See, 2009)

- Geotechnik, Bodenmechanik (Geotechnische Gutachten von 2009 und 2017,

  Stellungnahmen)

- Naturschutzrecht (Stellungnahmen, insbesondere Pflanzen und Tiere betreffend)

- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (2011)

- Grünordnungsplan (2009/2010)

- Wasserhaushalt, Hydrologie (Stellungnahmen zu Grundwasserwiederanstieg,

  Überschwemmungsgefährdung, Niederschlagswasserversickerung)

- natürliche Radioaktivität (Stellungnahme zu Strahlen- bzw. Radonschutz)

Das Plangebiet liegt am Südufer des Geierswalder Sees, südwestlich der Ortslage Geierswalde und betrifft Flächen östlich des Wassersportzentrums und westlich der Straße „Zum Leuchtturm“ (frühere Straße „Windspitze“) sowie des erweiterten Bereiches des Straßenknotens Kreisstraße K 9211 - „Am Wassersportzentrum“ - „Zum Leuchtturm“.

Das Plangebiet befindet sich überwiegend im östlichen Teil des gültigen Bebauungsplanes „Geierswalder See – Südböschung“ von 2014. Zum geringeren Teil sind bisher unbeplante Flächen betroffen.

Jedermann kann während der Auslagefrist Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Elsterheide, OT Bergen, Am Anger 36, 02979 Elsterheide, vorbringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

gez. Koark / Bürgermeister Gemeinde Elsterheide

Kontaktperson

Heidrun Eger

Bauamt Gemeinde Elsterheide

Am Anger 36

02979 Elsterheide

Tel.: 03571/4801-31

E-Mail: eger@elsterheide.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Deckblatt

Informationen

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