Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Callenberg Öffentliche Auslegung

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB "An der Schäferei" in Langenchursdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.02.2019 bis 29.03.2019
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „An der Schäferei“ in Langenchursdorf nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB
(Stand November 2018)

Der Gemeinderat der Gemeinde Callenberg hat in seiner Sitzung am 17.12.2018 den Entwurf der Klarstellungs- und Entwicklungssatzung „An der Schäferei“ in Langenchursdorf gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Callenberg, bestehend aus Planzeichnung mit Festsetzungen und der Begründung liegen in der Zeit vom:

25.02.2019  bis  29.03.2019

in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Callenberg, Rathausstraße 40, 09337 Callenberg OT Falken während der Sprechzeiten:

Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Dementsprechend wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, zu umweltrelevanten Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB abgesehen.

Parallel dazu kann der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Callenberg auf der Internetseite der Gemeinde (www.callenberg.de) sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Nieder-schrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Callenberg, 24.01.2019

Röthig

Bürgermeister                                                                                               Siegel

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Callenberg

Bauamt, Frau Haubold

03723/69996-40

haubold@callenberg.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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