Bebauungsplan Gemeinde Erlau Öffentliche Auslegung

Überarbeiteter Entwurf zum Vorzeitigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Diebstraße – Gemeinde Erlau“ vom 30.11.2018

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.01.2019 bis 23.02.2019
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Erlau

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Vorzeitigen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Diebstraße – Gemeinde Erlau“

Die erneute förmliche öffentliche Auslegung wird aus Rechtssicherheitsgründen aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bekanntmachung der Arten verfügbarer Umweltinformationen bei der öffentlichen Auslegung (Urteil vom 18.07.2013, -AZ. 4 CN 3/12-) wiederholt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 den redaktionell überarbeiteten Vorzeitigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Diebstraße“ in Erlau, bestehend aus

  • Übersichtsplan
  • Planzeichnung vom 30.11.2018, Maßstab ohne
  • Textliche Festsetzungen vom 3011.2018
  • Begründung vom 30.11.2018
  • Umweltbericht vom 25.10.2017
  • Anhänge zur Begründung
    • Mengenermittlung Niederschlagswasser
    • Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach UVPG vom 20.01.2016
    • Grünordnungsplan vom 25.10.2017
    • Artenschutzfachbeitrag 25.10.2017
    • Schalltechnisches Gutachten vom 16.10.2017

gebilligt.

Vom Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am 12.12.2018 mit Beschluss Nr. 261/14 die erneute Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung erfolgt zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 28.01.2019 bis einschließlich 22.02.2019

in der Gemeindeverwaltung Erlau, Bauamt, Niedercrossen 45, 09306 Erlau OT Crossen, während folgender Öffnungszeiten

Montag          9 Uhr bis       12 Uhr

Dienstag       9 Uhr  bis       12 Uhr           und     13 Uhr           bis       17.30 Uhr

Donnerstag  9 Uhr  bis       12 Uhr           und     13 Uhr           bis       15.30 Uhr

Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichtes, der Allgemeinen Vorprüfung, des Grünordnungsplanes und des Schalltechnischen Gutachtens und der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 und 4a BauGB verfügbar:

Schutzgut Mensch

Art der vorhandenen Informationen

  • Durch die Erweiterung des Geltungsbereiches gehen keine siedlungsnahen Erholungs- und Wohngebietsflächen verloren, es liegt demnach keine Belastung in unmittelbarer Nähe von Wohn- oder Erholungsflächen vor.
  • Zur Sichersteilung der Einhaltung der lmmissionsrichtwerte an der nächstgelegenen Wohnbebauung ist eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt worden (INGENIEURBÜRO ULBRICHT
  • Zusammenfassend sind durch die Erweiterung des Geltungsbereiches auf der Gemarkung Erlau keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit zu erwarten.

Stellungnahme Landkreis Mittelsachsen vom 12.01.2018

Mit der Festsetzung von Emissionskontingenten können schädliche Umwelteinwirkungen an der umliegenden schutzbedürftigen Bebauung ausgeschlossen werden

Schutzgut Flora / Fauna und biologische Vielfalt

  • Beschreibung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
  • Flächeninanspruchnahme und Ausgleichsmaßnahmen
  • Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen
  • Zusammenfassend sind die Auswirkungen unter Berücksichtigung der Vorbelastungen sowie der Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen und der Kompensationsmaßnahmen als nicht erheblich zu beurteilen.
  • Zur Ermittlung des Artenspektrums innerhalb des Plangebietes wurde im Rahmen der Artenschutzprüfung eine avifaunistische Kartierung durchgeführt, Erhebliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sind somit bei der Durchführung der Planung nicht zu erwarten.
  • Insgesamt ergeben sich keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Flora / Fauna und biologische Vielfalt.

Stellungnahme Landkreis Mittelsachsen vom 12.01.2018

Überprüfung der Bilanzierung der Kompensationsmaßnahmen

Stellungnahme Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände vom 13.02.2018

Zustimmung

Schutzgut Boden

  • Beschreibung der Auswirkungen
  • Flächen – und Funktionsverluste
  • Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen
  • Schutzmaßnahmen (Dachbegrünung und Versickerungsfähige Beläge)
  • Ersatzmaßnahmen (Entsiegelungsmaßnahmen) zur Kompensation

Stellungnahme Landkreis Mittelsachsen vom 12.01.2018

Überprüfung der Bilanzierung der Kompensationsmaßnahmen

Pflanzschema und Breite der Heckenneupflanzung sind zu prüfen

Übernahme von Vermeidungs-, Schutz- und Minderungsmaßnahmen in den Teil B Textliche Festsetzungen

Schutzgut Wasser

  • Beschreibung der Auswirkungen
  • Regenrückhaltung für Neubau
  • Keine erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser (Grundwasser und Oberflächenwasser)

Stellungnahme Landkreis Mittelsachsen vom 12.01.2018

Keine grundsätzlichen Einwände

Schutzgut Klima / Luft

  • Beschreibung der Auswirkungen
  • Durch Neuversiegelungen bzw. den Neubau von Gewerbegebäuden innerhalb des Geltungsbereiches können sich Auswirkungen auf die klimatischen Funktionen ergeben.
  • Erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft sind nicht anzunehmen.

Schutzgut Landschafts- bzw. Siedlungsbild, Freiraumhaltung

  • Beschreibung der Auswirkungen
  • Das Vorhaben geht mit dem Verlust von landschaftsbildprägenden Elementen (Sträucher und Büsche) auf den Flurstücken 753/5 und 753/2 in Höhe von ca. 0,41 ha einher.
  • Unter Berücksichtigung des Ausgleichs der landschaftsbildprägenden Elemente sind keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Landschaftsbild und auf die natürliche Erholungsfunktion zu erwarten.

Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Es sind keine Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter zu erwarten.

Der Umweltbericht und die Anlagen zur Begründung beinhalten die umfassenden Untersuchungen zu den Auswirkungen auf die Umwelt, den Artenschutz und die Immissionen. Landschaftspflegerische Maßnahmen, grünordnerische Maßnahmen und die Ausgleichs- und Kompensationsmaßnehmen sind Bestandteil der Dokumente.

Während der Auslegungsfrist (maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Einwendung, nicht das Datum des Poststempels) können von der Öffentlichkeit schriftliche Stellungnahmen zum Planentwurf des Bebauungsplanes oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Erlau, Niedercrossen 45, 09306 Erlau OT Crossen abgegeben werden.

Unberücksichtigt bleiben auch vor Beginn der Auslegung erhobene Einwendungen. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hatte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kontaktperson

Gemeinde Erlau, Bauamt Frau Springmann (Mail: Kornelia.Springmann@gemeinde-erlau.de

Hoyer & Kohl Partnerschaft, Herr Kohl (Mail: kohl@hoyer-kohl.de)

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Lärmimmissionsprognose
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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