Bebauungsplan Gemeinde Schleife Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Ansiedlungstandort Mühlrose"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.02.2019 bis 05.03.2019
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Planzeichnung

Bekanntmachung

über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des

Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 bauGB

I. Bebauungsplan

- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -

  1. Der Gemeinderat hat am 08.01.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes „Ansiedlungsstandort Mühlrose“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Planfassung vom 08.01.2019 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB bestimmt. Die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 08.01.2019 wurden gebilligt.
  1. Der Bebauungsplan „Ansiedlungsstandort Mühlrose“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 08.01.2019 liegen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus

vom 01.02.2019 bis zum 05.03.2019

in der Gemeinde Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife

während folgender Zeiten:

  • Montag           8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
  • Dienstag         8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
  • Mittwoch          8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
  • Donnerstag     8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
  • Freitag            8.00 – 11.00 Uhr

Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auf dem zentralen Landesportal Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.

Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

[1] Umweltbericht zur Planung. Er ist Teil der Begründung.

[2] Artenschutzfachbeitrag zum Bebauungsplan „Ansiedlungsstandort Mühlrose“

     von Dr.rer.nat. M. Ritz , 07.01.2019

[3] Baugrundgutachten GA 18/043 von GMB GmbH, 19.11.2018

[4] Schalltechnisches Gutachten von Ingenieurgesellschaft für Datenverarbeitung und

Umweltschutz mbH, 07.01.2019

[5] die eingegangenen Stellungnahmen (SN) aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß

     § 4 (1) BauGB

- Landesdirektion Sachsen – Raumordnung vom 20.11.2018

- Regionaler Planungsverband vom 05.12.2018

- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 28.11.2018

- Landratsamt Görlitz – gebündelte SN der Ämter 10.12.2018

- Landesamt für Archäologie vom 27.11.2018

- Sächsisches Oberbergamt vom 09.11.2018

- Lausitz Energie Bergbau AG vom 29.11.2018

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:

  • finden sich in [1], [3] und [5] (SN – Regionaler Planungsverband vom 05.12.18,

SN - Landratsamt Görlitz vom 10.10.18, SN - Sächs. Oberbergamt vom 09.11.18, SN - LEAG vom 29.11.18 und Sächs. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 28.11.18)

  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: nat. Bodenarten, Flächennutzung, Oberflächengewässer, Grundwasserstände, Eingriffe durch Versiegelung, Zuwegung und Kabelverlegung, Ableitung Oberflächenwasser, Auswirkungen durch Bergbauvorhaben,  Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:

  • finden sich in [1], und [5] (SN - Landratsamt Görlitz vom 10.10.18)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben und den Tagebau, Emissionsquellen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:

  • finden sich in [1]
  • es werden Aussagen getroffen zu: Betrachtungsraum, Bewertungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen (Flora):

  • finden sich in [1] und [5] (SN - Landratsamt Görlitz vom 10.10.18)
  • es werden Aussagen getroffen zu: Flächennutzung, Biotoptypen im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Natura 2000, Artenschutz, Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere (Fauna):

  • finden sich in [1], [2] und [5] (SN - Landratsamt Görlitz vom 10.10.18)
  • es werden Aussagen getroffen zu: Artausstattung und Bedeutung des Plangebietes und der Umgebung in Bezug auf die Avifauna (Vögel), Fledermäuse, Amphibien, Reptilien und Tagfalter, Natura 2000, Artenschutz, Aussagen zu Stör- und Barrierewirkung, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:

  • finden sich in [1], [4] und [5] (SN – Landesdirektion Sachsen vom 20.11.18, SN – Regionaler Planungsverband vom 05.12.18, SN - Landratsamt Görlitz vom 10.10.18, SN - LEAG vom 29.11.18, Sächs. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 28.11.18)
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Siedlungsentwicklung, notwendige Umsiedlung durch den Tagebau, Naherholung, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Abständen zur Wohnbebauung, Auswirkungen auf angrenzende kammerzugehörige Unternehmen, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

  • finden sich in [1] und [5] (SN – Landesamt für Archäologie vom 27.11.18, Landratsamt Görlitz – Denkmalschutz 30.11.2018)
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Kultur und Sachgütern im Plangebiet bzw. der Umgebung, Auswirkungen des Planvorhabens

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen und Hinweise zu den Darstellungen bzw. textlichen Festsetzungen vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Da das Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Reinhard Bork                                                                         Schleife, 23.01.2019

Bürgermeister

Ausgehangen am:

 

Abgenommen am:

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Gemeinde Schleife
Friedensstraße 83
02959 Schleife

Herr Steffen Seidlich
Amtsleiter
Amt für Planen, Bauen und Bergbau

Tel.: 035773/729-23
Fax: 035773/729-24
E-Mail: planung.bergbau[at]schleife-slepo.de

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