Bebauungsplan Gemeinde Neschwitz Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Siedlerstraße", Neschwitz, Gemeinde Neschwitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.01.2019 bis 01.03.2019
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bebauungsplan „Siedlerstraße“  – öffentliche Auslegung

Planfassung vom Dezember 2018

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz hat am 11.12.2018 den Aufstellungsbeschluss und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Siedlerstraße“ gefasst.

Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen, einschließlich Begründung findet in der Zeit

vom 28.01.2019 bis einschließlich 01.03.2019

in der bei der Gemeindeverwaltung Neschwitz (Zimmer 4), Bahnhofstraße 1 in 02699 Neschwitz, während der Dienststunden       

Montag           07:00 bis 15:00 Uhr

Dienstag         07:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch         07:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag     07:00 bis 18:00 Uhr

Freitag            07:00 bis 12:00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Neschwitz, Bahnhofstraße 1 in 02699 Neschwitz abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Außerdem hat während der öffentlichen Auslegung jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und sich über allgemeine Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.

Parallel dazu können auf der Internetseite der Gemeinde Neschwitz unter www.neschwitz.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.

Gerd Schuster

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Katrin Ullrich, Amtsleiterin Bau- und Bürgeramt

Tel.:  035933 38615

Fax:  035933 38611

bauamt@neschwitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Begründung
  • Planzeichnung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.