Bebauungsplan „Siedlerstraße“ – öffentliche Auslegung
Planfassung vom Dezember 2018
Der Gemeinderat der Gemeinde Neschwitz hat am 11.12.2018 den Aufstellungsbeschluss und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Siedlerstraße“ gefasst.
Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen, einschließlich Begründung findet in der Zeit
vom 28.01.2019 bis einschließlich 01.03.2019
in der bei der Gemeindeverwaltung Neschwitz (Zimmer 4), Bahnhofstraße 1 in 02699 Neschwitz, während der Dienststunden
Montag 07:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag 07:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 07:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag 07:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 07:00 bis 12:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Neschwitz, Bahnhofstraße 1 in 02699 Neschwitz abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Außerdem hat während der öffentlichen Auslegung jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und sich über allgemeine Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.
Parallel dazu können auf der Internetseite der Gemeinde Neschwitz unter www.neschwitz.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.
Gerd Schuster
Bürgermeister
Frau Katrin Ullrich, Amtsleiterin Bau- und Bürgeramt
Tel.: 035933 38615
Fax: 035933 38611
bauamt@neschwitz.de