Bebauungsplan Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. Öffentliche Auslegung

Entwurf des Bebauungsplanes "Neue Grundschule Neukirchen" in der Fassung vom 16.11.2018 der Gemeinde Neukirchen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.01.2019 bis 15.02.2019
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 28.11.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Fassung vom 16.11.2018 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.

In der Zeit vom 07.01.2019 – 15.02.2019 wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Fassung vom 16.11.2018 mit Begründung und Umweltbericht sowie den umweltbezogenen Stellungsnahmen in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienstzeiten

            Montag           07:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

            Dienstag         07:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

            Mittwoch        07.00 - 12:00 und 13:00 - 15.00 Uhr

            Donnerstag     07:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

            Freitag            07:00 - 13:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.        

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:

www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.bauleitplanung.sachsen.de

Folgende bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen sind verfügbar:

Schutzgüter allgemein

  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 16.08.2018 (Vorhaben stimmt mit Erfordernissen der Raumordnung überein / Hinweise zum Verfahrensstand Flächen-nutzungsplan und Aufhebung von Bebauungsplänen)
  • Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 07.08.2018 (grundsätzlich keine Bedenken)
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis (LRA Erz) vom 16.08.2018 (Erfordernis die geplante Siedlungsentwicklung genauer zu erläutern)

Schutzgut Naturhaushalt

  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis (LRA Erz) vom 16.08.2018 (Hinweise zu Naturschutz – Kompensationsbedarf, Pflanzenartenauswahl)

Schutzgut Klima / Luft

  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 16.08.2018 (Hinweise zu bestehenden Emittenten in Bezug auf die S258 und das Gewerbegebiet)

Schutzgut Mensch

  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 16.08.2018 (Hinweise zu bestehenden Emittenten in Bezug auf die S258 und das Gewerbegebiet)
  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 15.08.2018 (Hinweise zu Belangen der natürlichen Radioaktivität)
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis (LRA Erz) vom 16.08.2018 (Hinweise zu Schulen und Sport / Senioren- und Behinderten / Immissionsschutz / Siedlungswasser-wirtschaft)

Schutzgut Boden / Wasser

  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 15.08.2018 (Hinweise zur Geologie und Hydrogeologie / Vorgaben zu Baugrundunter-suchungen / vorhandene Geodaten / Versickerungseignung)
  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis (LRA Erz) vom 16.08.2018 (Hinweise zu derzeit intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen / Abwasser- und Oberflächenwasser (Regenrückhaltung) / Denkmalschutz mit Hinweisen zur Meldepflicht von Bodenfunden)
  • Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 10.08.2018 (vorhandener „Wolf-Schacht“, Bauvorhaben im alten Bergbaugebiet)
  • Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen vom 24.07.2018 (Hinweise zu Bodenfunden)
  • Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen vom 12.07.2018 (keine Einwände)

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Neukirchen, den 12.12.2018

Sascha Thamm

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Neukirchen/Erzgeb.
Bauamt
Frau Lieberwirth
Hauptstraße 77
09221 Neukirchen/Erzgeb.
Tel.: 0371/2710224
E-Mail: c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de

Gegenstände

Übersicht
  • B-Plan Entwurf Stand 16.11.2018
  • Begründung Entwurf 16.11.2018
  • Anlage 1 - 20180209_Untersuchung Standortalternativen
  • Anlage 1 - 20180209_Rücklauf_STN_PV
  • Anlage 1 - 20180213_Rücklauf_STN_LDS
  • Bekanntmachung
  • Deckblatt Entwurf Stand 16.11.2018
  • Umweltrelevante Stellungnahmen

Informationen

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