Bebauungsplan Stadt Hohnstein Öffentliche Auslegung

Entwurf Bebauungsplan „Reisemobil- und Caravanpark Bastei“ in Rathewalde

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.10.2018 bis 30.11.2018
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Reisemobil- und Caravanpark Bastei“ in Rathewalde

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein hat den Entwurf des Bebauungsplanes „Reisemobil- und Caravanpark Bastei“ in seiner Sitzung am 19.09.2018 mit Beschluss Nr. 52/18 bestätigt.

Die Planung, bestehend aus den Planteilen A, B, C und D in der Fassung vom 09.04.2018, zuletzt geändert am 10.09.2018, wird

vom 29.10.2018 bis 30.11.2018

im Bauamt der Stadtverwaltung Hohnstein, Rathausstraße 10, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:

Montag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr

Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Hohnstein www.Hohnstein.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Die Plandokumente enthalten folgende umweltbezogene Informationen zur Einsichtnahme:

  • Umweltbericht und Grünordnungsplan zum Bebauungsplan „Reisemobil- und Caravanpark Bastei“ (Teil D), Büro für Landschaftsarchitektur Hübner, Liselotte-Herrmann-Straße 4, 02625 Bautzen vom 10.09.2018 – mit der Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen bei der Durchführung der Planung, der naturschutzfachlichen Eingriffsbilanzierung und der Darstellung von Kompensationsmaßnahmen und der Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bebauungsplan 
  • Baugrunduntersuchung Prüfung der Versickerbarkeit (Anlage 2 der Begründung) IFG Ingenieurbüro für Geotechnik GmbH, Purschwitzer Straße 13, 02625 Bautzen mit den Aussagen zu Baugrundverhältnissen und der sich daraus ableitenden Versickerungsmöglichkeiten. 

Während der Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung.

Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Stadtverwaltung vorgebracht werden.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.

Hohnstein, den 05.10.2018

Brade
Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Hohnstein - Bauamt
Rathausstraße 10
01848 Hohnstein

Bau- und Hauptamtsleiter
Alexander Hentzschel
Tel. 035975 868-25
E-Mail: bauamt@hohnstein.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht und Grünordnungsplan
  • Plan Biotopbestand
  • Gestaltungsvorschlag

Informationen

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