Bebauungsplan Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. Frühzeitige Beteiligung

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes "Neue Grundschule Neukirchen" in der Gemeinde Neukirchen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.08.2017 bis 22.09.2017
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Neukirchen

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.

In der Zeit vom 21.08.2017 – 22.09.2017 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 26.07.2017 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden

Montag       07:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag     07:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch      07:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag        07:00 - 13:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:

www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.bauleitplanung.sachsen.de

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.

Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Neukirchen, den 27.07.2017

Sascha Thamm
Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Neukirchen/Erzgeb.
Bauamt
Frau Lieberwirth
Hauptstraße 77
09221 Neukirchen/Erzgeb.
Tel.: 0371/2710224
E-Mail: c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Deckblatt zur Begründung
  • Bekanntmachung
  • Bebauungsplan

Informationen

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