Bebauungsplan Raumordnungs- und Bauleitplanung Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan der Innenentwicklung „Grünes Ende -Ost“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.06.2017 bis 20.07.2017
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Planzeichnung Grünes Ende -Ost

Aufstellung und Offenlegung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Grünes Ende -Ost“, OT Süptitz

Der Gemeinderat Dreiheide hat in seiner Sitzung am 23.05.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Grünes Ende - Ost“ gem. § 2 (1) BauGB beschlossen

Der Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB wird im beschleunigtem Verfahren gem. § 13a (2) BauGB durchgeführt. Gem. § 13a (3) BauGB wird der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. §  2 (4) BauGB aufgestellt.

Der Bebauungsplan „Grünes Ende -Ost“ umfasst die Flst. 350/19, 350/25, 350/23 und 350/4 (teilweise, Gemeindestraße „Grünes Ende“), Flur 2, Gemarkung Süptitz. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.

Ziel der Planung ist es, die bauliche Nutzung der bereits über die Straße „Grünes Ende“ erschlossenen Grundstücke für Eigenheimstandorte zu ermöglichen.

Der Bebauungsplanentwurf und die dazugehörige Begründung liegen gem. § 3 (2) i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB in der Zeit vom:

19.06.2017 bis einschließlich 19.07.2017

in der Gemeindeverwaltung Dreiheide, Schulstraße 4, 04860 Süptitz während der Öffnungszeiten öffentlich aus und können von jedermann eingesehen werden.

Zusätzlich werden diese Bekanntmachung sowie die Unterlagen zur Beteiligung im Internetportal der Gemeinde unter der Adresse http://www.dreiheide.de/veröffentlichungen sowie im landesweiten Internetportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite bereit gestellt.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden.

Gem. § 4a (6) BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Termin für die Offenlegung hiermit auf den o. g. Zeitraum verlegt wird. Der in der Bekanntmachung vom 29.06.2017 bekanntgemachte Offenlegungstermin (07.06. bis einschl. 07.07.2017) erhält keine Gültigkeit und wird hiermit aufgehoben. Stellungnahmen, die vor dem 19.06.2017 abgegeben werden, können aber dennoch von der Gemeinde berücksichtigt werden.

Der Bürgermeister
Sarembe

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