Flächennutzungsplan Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.08.2019 bis 27.09.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung 

zur Auslegung Entwurf Flächennutzungsplan

Der Gemeinderat Bobritzsch-Hilbersdorf hat am 27. Juni 2019 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss Nr. GR 48/06/2019 den Entwurf  des Flächennutzungsplanes mit seinen Anlagen gebilligt und die Auslegung sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Dieser Entwurf mit seinen Anlagen liegt in der Zeit vom

22. August  bis zum 27. September 2019

in der Bauverwaltung der Gemeindeverwaltung Bobritzsch-Hilbersdorf, Hauptstraße 80 in 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf, während der folgenden Dienststunden

montags           9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

dienstags          9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

mittwochs         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

donnerstags      9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

freitags              9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus. Außerdem ist der Entwurf des Flächennutzungsplanes auf der Webseite www.bauleitplanung.sachsen.de und unter der Rubrik Bekanntmachungen auf unserer Homepage www.bobritzsch-hilbersdorf.de abrufbar.

Es können Bedenken und Anregungen zur Planung vorgebracht werden. Erhalten wir innerhalb der genannten Frist keine Äußerung, gehen wir davon aus, dass Ihre Interessen durch die Planung nicht berührt werden.

Bei nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bzw. Einwendungen ist ein Antrag gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2  des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend gemacht werden können.

Bobritzsch-Hilbersdorf, den  12.08.2019

Straßberger

Bürgermeister

Kontaktperson

Für Rückfragen steht Ihnen die Bauverwaltung, Telefon (037325) 238-16, Fax (037325) 238-23, E-Mail:  andre.felgner@gv-bobritzsch.de gern zur Verfügung.

Gegenstände

Übersicht
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  • Bekanntmachung

Informationen

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