Stadtumbaumaßnahmen Stadt Bischofswerda Öffentliche Auslegung

Lärmaktionsplan Gemeinde Rammenau

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.05.2024 bis 07.06.2024
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Planzeichnung

Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Rammenau in Umsetzung der
EU-Umgebungslärmrichtlinie gem. §§ 47d und e Bundes-Immissionsschutzgesetz
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In Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind nach den §§ 47d und e Bundes-
Immissionsschutzgesetz alle Gemeinden, deren Gemeindegebiet im Einwirkbereich der im Rahmen
der Lärmkartierung 2022 erfassten Hauptlärmquellen liegen, zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplans
(LAP) verpflichtet.
Die interaktiven Karten mit den Ergebnissen zur Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen (>3 Mio.
Kfz/Jahr) ist unter https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html einsehbar.
Die Gemeinde Rammenau wird durch die Hauptverkehrsstraßen B 98 und S 158 gekreuzt. Weiterhin
tangiert die Bundesautobahn BAB 4 im Norden das Gemeindegebiet. Da sich sämtliche genannte
Straßen nicht in der Straßenbaulast der Gemeinde Rammenau befinden soll ein Lärmaktionsplan
ohne Maßnahmen erarbeitet werden.
Wir möchten den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit geben, sich im Rahmen der
Lärmaktionsplanung zu Lärmproblemen bzw. Maßnahmevorschlägen hinsichtlich des in der
Lärmkartierung untersuchten Straßenverkehrs einzubringen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit vom
06.05.2024 bis 07.06.2024
während der Dienststunden in der Gemeinde Rammenau, Hauptstraße 16, 01877 Rammenau, zu
jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die vollständigen Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen
unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de, sowie auf der Internetseite der Gemeinde Rammenau,
www.rammenau.de innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar. Stellungnahmen können auch
online abgegeben werden.
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten.
Bedenken und Anregungen können schriftlich, elektronisch per Mail oder über das Beteiligungsportal
sowie während der Auslegungszeiten in der Gemeinde Rammenau, Hauptstraße 16, 01877 Rammenau
mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist
abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung
unberücksichtigt bleiben.
Rammenau, 02.05.2024
Andreas Langhammer
Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Sebastian Pietsch
Telefon: 03594-786103
E-Mail: sebastian.pietsch@bischofswerda.de

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  • Lärmaktionsplan

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