Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Rammenau in Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie gem. §§ 47d und e Bundes-Immissionsschutzgesetz _________________________________________________________________________________ In Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind nach den §§ 47d und e Bundes- Immissionsschutzgesetz alle Gemeinden, deren Gemeindegebiet im Einwirkbereich der im Rahmen der Lärmkartierung 2022 erfassten Hauptlärmquellen liegen, zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplans (LAP) verpflichtet. Die interaktiven Karten mit den Ergebnissen zur Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen (>3 Mio. Kfz/Jahr) ist unter https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html einsehbar. Die Gemeinde Rammenau wird durch die Hauptverkehrsstraßen B 98 und S 158 gekreuzt. Weiterhin tangiert die Bundesautobahn BAB 4 im Norden das Gemeindegebiet. Da sich sämtliche genannte Straßen nicht in der Straßenbaulast der Gemeinde Rammenau befinden soll ein Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen erarbeitet werden. Wir möchten den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit geben, sich im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu Lärmproblemen bzw. Maßnahmevorschlägen hinsichtlich des in der Lärmkartierung untersuchten Straßenverkehrs einzubringen. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit vom 06.05.2024 bis 07.06.2024 während der Dienststunden in der Gemeinde Rammenau, Hauptstraße 16, 01877 Rammenau, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die vollständigen Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de, sowie auf der Internetseite der Gemeinde Rammenau, www.rammenau.de innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar. Stellungnahmen können auch online abgegeben werden. Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich, elektronisch per Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten in der Gemeinde Rammenau, Hauptstraße 16, 01877 Rammenau mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Rammenau, 02.05.2024 Andreas Langhammer Bürgermeister
Herr Sebastian Pietsch Telefon: 03594-786103 E-Mail: sebastian.pietsch@bischofswerda.de