Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bernsdorf über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Bernsdorf vom 02.06.2020
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist ein wichtiges Instrument der planungsrechtlichen Steuerung des Einzelhandels, insbesondere des großflächigen Einzelhandels ab ca. 800 m² Verkaufsfläche. Es ist ein städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und stellt eine informelle Planungsgrundlage dar ohne direkte rechtliche Bindungswirkung gegenüber Dritten. Das Konzept dokumentiert die kommunalen Planungsabsichten und ist beispielsweise bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes und von Bebauungsplänen zu berücksichtigen. Es soll die optimale Entwicklung des Handels befördern, hat dabei jedoch nicht die Funktion eines Stadtmarketingkonzeptes. Der Stadtrat der Stadt Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 21.09.2017 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Einzelhandel“ gefasst und die Erstellung eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Bernsdorf veranlasst. Es soll künftig bei der Aufstellung von Bauleitplänen berücksichtigt werden und gilt als Dokumentation der kommunalen Planungsabsichten. Im Konzept werden insbesondere die nachfolgenden Aspekte beleuchtet:
- Städtebauliche Ziele der Stadt Bernsdorf für die Einzelhandelsentwicklung
- Festlegung der Zentren‐ und Standortstruktur
- Abgrenzung und Definition des zentralen Versorgungsbereiches
- Festlegung der Nahversorgungsstandorte
- Bernsdorfer Sortimentsliste
- Steuerungsregeln zur Einzelhandelsentwicklung
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Bernsdorf am 18.06.2020 wurde der Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Bernsdorf vom 02.06.2020 gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Der gebilligte Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Bernsdorf vom 02.06.2020 wird für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadtverwaltung Bernsdorf, 02994 Bernsdorf, Rathausallee 2 öffentlich ausgelegt und zwar vom 12.10.2020 bis einschließlich 12.11.2020. zu den folgenden Zeiten erfolgen:
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr.
Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Bernsdorf unter https://www.bernsdorf.de/aktuelles.html sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/. Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bernsdorf vorgebracht werden. Auf den Aushang dieser Bekanntmachung an den in der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bernsdorf genannten Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen. 15.09.2020, gez. Harry Habel, Bürgermeister
Martina Carda