Bebauungsplan Bergstadt Brand-Erbisdorf Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf Bebauungsplan "Solarpark St. Michaelis" mit Änderung Flächennutzungsplan

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.11.2023 bis 15.12.2023
  • Stellungnahmen 66 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Brand-Erbisdorf

über die frühzeitige Beteiligung und öffentliche Auslegung zum Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 14 „Solarpark St. Michaelis“ und zum Vorentwurf für die 2. partielle Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brand-Erbisdorf

Der Stadtrat der Stadt Brand-Erbisdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.04.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 14 „Solarpark St. Michaelis“ sowie den Beschluss zur partiellen Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst (Beschlüsse Nr. 038/2023, 039/2023).

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren als qualifizierter Bebauungsplan. Die partielle Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.

Das Plangebiet mit einer Größe von 4,3 ha umfasst die Flurstücke 504/a und 506 der Gemarkung St. Michaelis in 09618 Brand-Erbisdorf. Jedes Flurstück bildet einen Teilgeltungsbereich, getrennt durch das kommunale Wegegrundstück, welches nicht Gegenstand der Planung ist.

Planungsziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien mit der Doppelnutzung Landwirtschaft.

Vorhaben- und Erschließungsträger ist die Firma 3Energy GmbH aus 09603 Großschirma, die für das Vorhaben die interne Betreibergesellschaft „Solarpark St. Michaelis GmbH & Co. KG“ mit Sitz in Großschirma gegründet hat.

In der öffentlichen Stadtratssitzung vom 24.10.2023 wurde der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 14 „Solarpark St. Michaelis“ in der Fassung vom 18.09.2023 und der Vorentwurf für die partielle Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 18.09.2023 gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung bestimmt (Beschluss Nr. 093/2023).

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan und zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der Zeit vom 15.11.2023 bis einschließlich zum 15.12.2023 bei der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, im Stadthaus, im 2. Obergeschoss beim Fachbereich 3, Albertstraße 4, 09618 Brand-Erbisdorf während der folgenden Öffnungszeiten:

  • Montag:     08:00 – 12:00 Uhr
  • Dienstag:     08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
  • Mittwoch:     geschlossen
  • Donnerstag:     08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag:     08:00 – 12:00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen sind gleichzeitig in der Zeit vom 15.11.2023 bis zum 15.12.2023 im Internet im zentralen Landesportal für Bürgerbeteiligungen unter: www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt und für jedermann abrufbar.

Die Auslegung und Unterrichtung soll nach § 3 PlanSiG vorrangig in digitaler Form erfolgen.

Während der Auslegungsfrist können zum Vorentwurf des Bebauungsplanes und zur partiellen Änderung des Flächennutzungsplanes von jedermann Auskünfte verlangt werden sowie Hinweise, Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 VwGO (Normenkontrollverfahren) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Bestandteile der öffentlich ausliegenden Unterlagen zum Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 14 „Solarpark St. Michaelis“:

  • Planurkunde - Vorentwurf in der Fassung vom 18.09.2023
  • Textlichen Festsetzungen - Vorentwurf in der Fassung vom 18.09.2023
  • Hinweise - Vorentwurf in der Fassung vom 18.09.2023
  • Begründung - Vorentwurf in der Fassung vom 18.09.2023
  • Umweltinformationen - Vorentwurf in der Fassung vom 18.09.2023

Bestandteile der öffentlich ausliegenden Unterlagen zum Vorentwurf für die 2. partielle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren:

  • Planurkunde - Vorentwurf in der Fassung vom 18.09.2023
  • Begründung - Vorentwurf in der Fassung vom 18.09.2023

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Normen) können bei Bedarf über die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf zur Verfügung gestellt werden.  

Bei Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf gerne zur Verfügung.

Brand-Erbisdorf, den 06.11.2023

Dr. Martin Antonow                     
Oberbürgermeister
Stadt Brand-Erbisdorf

Kontaktperson

Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf

Markt 1, 09618 Brand-Erbisdorf

Fachbereich 3 / SG Stadtplanung

Frau Susanne Baumgart

Tel.-Nr.: 037322/32-350

E-Mail: stadtplanung@brand-erbisdorf.de

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Die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf verarbeitet personenbezogene Daten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten beruht auf Artikel 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO.

Ihre Rechte als betroffene Person entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf der Webseite der Stadt Brand-Erbisdorf unter: www.brand-erbisdorf.de/datenschutz

Alternativ können Sie die Datenschutzerklärung nach vorheriger Anmeldung in der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf einsehen.

Gegenstände

Übersicht
  • Planurkunde B-Plan
  • Textliche Festsetzungen B-Plan
  • Hinweise B-Plan
  • Begründung B-Plan
  • Umweltinformationen
  • Planurkunde Änd. FNP
  • Begründung Änd. FNP

Informationen

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