Verfahren Bergstadt Brand-Erbisdorf Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

Erweiterung Bebauungsplan Gewerbegebiet Süd an der B 101 in Brand-Erbisdorf Stand Februar 2017

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.04.2017 bis 11.05.2017
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Brand-Erbisdorf hat in der 38. öffentlichen Sitzung am 28.02.2017 den geänderten Planentwurf zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Süd an der B101“ bestehend aus:

  • dem Teil A - Planzeichnung M 1 :1.000 und

  • dem Teil B - Text incl. der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom Februar 2017

beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 028/2017). Gleichzeitig wurde der Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange inkl. der öffentlichen Auslegung der vollständigen Planunterlagen sowie der wesentlichen vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen nach § 3 (2) BauGB und gemäß § 4 a (3) S. 2 BauGB gefasst.

Zusätzlich bestimmte der Stadtrat nach § 4a (3) S. 2 BauGB, dass Stellungnahmen nur zu den gegenüber der Planfassung vom Juni 2016 geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können (Beschlussvorlage Nr. 029/2017). (die Änderungen sind jeweils farblich gekennzeichnet)

Die öffentliche Auslegung der vorliegenden Planunterlagen erfolgt in vollständiger Papierform in der Zeit vom 10.04.2017 bis 10.05.2017 während nachfolgend genannter Dienstzeiten der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, im Fachbereich 3 – Bau, Immobilien und Umwelt im Stadthaus, Albertstraße 4, Zimmer 310, 09618 Brand-Erbisdorf, zu jedermanns Einsicht:

Montag        08.00 – 12.00 Uhr

Dienstag      08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag  08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Freitag         08.00 – 12.00 Uhr.

Nachfolgend genannte umweltrelevante Stellungnahmen sind Bestandteil der Offenlage der Planentwurfunterlagen:

  • Landesdirektion Sachsen vom 21.04.2016
  • Landratsamt Mittelsachsen vom 28.09.2016
  • Planungsverband Region Chemnitz vom 02.09.2016
  • Landesamt für Archäologie mit Landesmuseum für Vorgeschichte vom 15.03.2016
  • Landesamt für Denkmalpflege vom 27.09.2016
  • Bund für Umwelt- und Naturschutz LV Sachsen vom 31.08.2012 
  • Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V. vom 07.09.2012, 15.04.2016
  • Grüne Liga Sachsen e. V. vom 31.08.2012, 08.04.2016
  • Regionalbauernverband Erzgebirge e. V. vom 30.08.2012, 08.04.2016
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 14.04.2016
  • Herr Hartmut Ritter vom 02.09.2016
  • Herr Michael Kisiel vom 06.09.2012
  • Frau Ursula Kisiel vom 07.09.2012
  • Jagdgenossenschaft Brand-Erbisdorf, Herr Hagen Baltzer vom 07.09.2012
  • Medical-Produkte Lichtenberg GmbH vom 28.09.2016
  • Herr Kaden vom 26.09.2016
  • Herr Gunnar Laudel vom 18.09.2016

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den gegenüber der Planfassung vom Juni 2016 geänderten oder ergänzten Teilen online, schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift in der Stadtverwaltung abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Nachbarn, Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange sind vom Zeitraum der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 3 und 4 BauGB gleichzeitig zu beteiligen. Der Geltungsbereich umfasst vollständig das Flurstück Nr. 584/3 und teilweise die Flurstücke 575/34 , 575/38, 584/2 und 585/1 der Gemarkung Erbisdorf. Weitere Grundstücke bzw. Grundstücksteile außerhalb des Planumgriffs werden zum Nachweis des Ausgleichs für den Eingriff in den Naturhaushalt benötigt, darunter Teile der Flurstücke 990/1, 1005/1, 1013/2 und 1013/3 der Gemarkung Langenau.

Brand-Erbisdorf, den 10.04.2017

Dr. Martin Antonow, Oberbürgermeister

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Gegenstände

Übersicht
  • Bebauungsplan
  • Textliche Fassung mit Änderungen
  • Begründung zum Bebauungsplan Stand Februar 2017
  • Anlage 1 - Bestandserfassung
  • Anlage 2 - Auszug Rechtskräftiger Bebauungsplansatzung
  • Anlage 3_1 - FFH Verträglichkeitsvorprüfung
  • Anlage 3_2 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Anlage 6 - Wasserrechtliche Entscheidung
  • Anlage 7 - Kartenauszug aus Kulturlandschaftsprojekt Mittelsachsen
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