Flächennutzungsplan Stadt Bautzen Beschluss

Bekanntmachung Flächennutzungsplan 01-2023

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 28.06.2023 bis 27.06.2024
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bautzen

in der Fassung 01/2023

Der Stadtrat der Stadt Bautzen hat am 25.01.2023 (Beschluss Nr. BV-0458/2022) den Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand 04/2018) gefasst.

Die Begründung und der Umweltbericht wurden gebilligt.

Das Landratsamt Bautzen hat als zuständige Verwaltungsbehörde, gemäß Bescheid vom 05.05.2023, AZ:621.39:BZ-04, die Genehmigung zum Flächennutzungsplan erteilt.

Die Erteilung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes in der Fassung 01/2023 wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches bekannt gemacht.

Durch die Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan 01/2023, bestehend aus

  • Flächennutzungsplan                                                   Stand 01/2023
  • Fachplanung Landschaftsentwicklung, Karte 1           Stand 04/2018
  • Fachplanung Denkmalschutz/Bodenschutz, Karte 2   Stand 04/2018
  • Fachplanung Versorgungsanlagen, Karte 3                Stand 04/2018
  • Fachplanung Entsorgungsanlagen, Karte 4                Stand 04/2018
  • Begründung, Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 01/2023 ergänzen die Begründung und den Umweltbericht 04/2018
  • zusammenfassende Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange zum Verfahren 01/2023

bei der Stadtverwaltung Bautzen, Bauverwaltungsamt, Abt. Stadtplanung (Gewandhaus, Innere Lauenstraße 1, 02625 Bautzen) während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Der Flächennutzungsplan ist auf Dauer im Internet einsehbar unter : Beteiligungsportal Sachsen, https://buergerbeteiligung.sachsen.de und  www.bautzen.de .

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Bautzen, 10.06.2023

Karsten Vogt

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Birgit Uhlig

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.