Bebauungsplan Gemeinde Bannewitz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan I.21 "Wohngebiet Amselgrund"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.02.2023 bis 10.03.2023
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplanes I.21 „Wohngebiet Amselgrund“ in Bannewitz in der Fassung vom 9. November 2022.

Nach Abwägung der während der frühzeitigen Beteiligung der vom Bebauungsplan berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie von Nachbargemeinden und Bürgern vorgetragenen Stellungnahmen hat der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2022 den Entwurf zum Bebauungsplan I.21 „Wohngebiet Amselgrund“ in Bannewitz in der Fassung vom 9. November 2022, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie Begründung einschließlich Umweltbericht (Teil C) gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 158 p der Gemarkung Welschhufe. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung in Teil A – Planzeichnung – des Bebauungsplans.

Die Offenlegung findet in der Zeit vom 06.02. bis einschließlich 10.03.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Gemeindeverwaltung Bannewitz und im Internet statt. Die vollständigen Planunterlagen sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind während dieser Auslegungsfrist über das zentrale Landesportal Bauleitplanung in das Internet eingestellt.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist in der Gemeindeverwaltung Bannewitz, Rathaus Possendorf, Schulstraße 6, 01728 Bannewitz, Zimmer 308 während der nachfolgend genannten Sprechzeiten möglich:

Montag und Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16.00 Uhr

Mit den genannten Unterlagen liegt die Abwägung der während der öffentlichen Beteiligung durch die vom Bebauungsplan berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden abgegebenen Stellungnahmen zum Vorentwurf mit aus.

Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:

  • Umweltbericht mit Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch (Erweiterung schutzbedürftiger Wohnnutzung), Tiere und Pflanzen (Schutzgebiete und geschützte Biotope, Eignung des Gebietes als Habitat für verschiedene Tierarten sowie Beschreibung vorkommender Tierarten, Beurteilung möglicher Beeinträchtigungen der vorkommenden Arten), Boden (Funktionsverlust durch Neuinanspruchnahme), Fläche (voraussichtlicher Versiegelungsgrad), Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Beurteilung der Entwicklung des Wasserhaushaltes), Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild sowie Kultur- und Sachgüter sowie der Gegenüberstellung des Ist-Zustandes mit dem Zustand nach Umsetzung der Planung, der Bilanzierung des Ausgleichbedarfs sowie der Beschreibung der geplanten Maßnahmen zum Ausgleich, zur Vermeidung und Verringerung von Eingriffen
  • Baugrunduntersuchungen (Geotechnische Berichte)
  • Konzept zum Regenwassermanagement
  • Erfassungsprotokoll Gehölzkontrolle.

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Entwurf können schriftlich, elektronisch per E-Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Rathaus schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 Baugesetzbuch bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bannewitz, den 27.01.2023

Heiko Wersig
Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Bannewitz
Rathaus Possendorf
Schulstraße 6, 01728 Bannewitz
Herr Michalsky
Zimmer 308
Tel.: 035206-20449

Gegenstände

Übersicht
  • 01 Planzeichnung
  • 02 Textliche Festsezungen
  • 04 Begründung Bebauungskonzept
  • 03 Begründung
  • 09 Gehölzprotokoll
  • 08 Entwässerungskonzeption
  • 06 Baugrundgutachten
  • 05 Umweltbericht
  • 07 Baugrundgutachten Ergänzung

Informationen

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