Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Bannewitz Öffentliche Auslegung

Landschaftsplan der Gemeinde Bannewitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.11.2022 bis 02.12.2022
  • Stellungnahmen 5 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Für das Gebiet der Gemeinde Bannewitz wird ein Landschaftsplan als ökologische Grundlage für die vorbereitende Bauleitplanung aufgestellt. Er stellt die Erfordernisse und Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege sowie zur Sanierung von Natur und Landschaft dar.

Der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.09.2022 den Entwurf zum Landschaftsplan der Gemeinde Bannewitz in der Fassung vom 15. Juni 2022, bestehend aus Textteil, Planfassung und Strategischer Umweltprüfung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Auslegung findet in der Zeit vom 1.November bis einschließlich 2. Dezember 2022 in Anlehnung an § 3 Abs. 2 BauGB in der Gemeindeverwaltung Bannewitz und im Internet statt. Die vollständigen Planunterlagen sind während dieser Auslegungsfrist über das zentrale Landesportal Bauleitplanung in das Internet eingestellt.


Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist in der Gemeindeverwaltung Bannewitz, Rathaus Possendorf, Schulstraße 6, 01728 Bannewitz, Zimmer 308 während der nachfolgend genannten Sprechzeiten möglich:

Montag und Freitag                       09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag                                              09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag                                       09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Entwurf können schriftlich, elektronisch per E-Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Rathaus schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 6 Baugesetzbuch bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Bannewitz
Schulstraße 6, 01728 Bannewitz
Herr Michalsky, Zimmer 308
Tel.: 035206-20449
www.Bannewitz.de

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