Bebauungsplan Gemeinde Bannewitz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Horkenstraße“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.08.2022 bis 12.09.2022
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Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1-3 und § 4 Abs. 2 Satz 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplanes I.19 „Gewerbegebiet Horkenstraße“ in Bannewitz in der Fassung vom 5. Juli 2022.

Nach Abwägung der während der frühzeitigen Beteiligung der vom Bebauungsplan berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden und Bürgern vorgetragenen Stellungnahmen hat der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz in seiner öffentlichen Sitzung am 19.07.2022 den Entwurf zum Bebauungsplan I.19 „Gewerbegebiet Horkenstraße“ in Bannewitz in der Fassung vom 5. Juli 2022, bestehend aus Planfassung und Begründung sowie Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das gesamte Flurstück 393/2 der Gemarkung Bannewitz. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung in Teil A – Planzeichnung – des Bebauungsplans. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5,3 ha.

Die Offenlegung findet in der Zeit vom 01.08. bis einschließlich 12.09.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Gemeindeverwaltung Bannewitz und im Internet statt. Die vollständigen Planunterlagen sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind während dieser Auslegungsfrist über das zentrale Landesportal Bauleitplanung in das Internet eingestellt.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist in der Gemeindeverwaltung Bannewitz, Rathaus Possendorf, Schulstraße 6, 01728 Bannewitz, Zimmer 308 während der nachfolgend genannten Sprechzeiten möglich:

Montag und Freitag                       09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag                                              09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag                                       09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16.00 Uhr

Mit den genannten Unterlagen liegt die Abwägung der während der öffentlichen Beteiligung durch die vom Bebauungsplan berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden abgegebenen Stellungnahmen zum Vorentwurf mit aus.

Die folgenden, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen sind verfügbar und werden nach § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls ausgelegt:

  • Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Anlagen
  • Regenwasserkonzept
  • Baugrundgutachten
  • Ermittlung der Durchlässigkeitsbeiwerte des anstehenden Bodens
  • Geräuschimmissionsprognose
  • umweltrelevante Stellungnahmen: Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge (01.11.2021), Landesamt für Archäologie (30.09.2021), Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (29.10.2021)

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Entwurf können schriftlich, elektronisch per E-Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Rathaus schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 Baugesetzbuch bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bannewitz, den 20.07.2022

Heiko Wersig
Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Bannewitz
Fachbereich II - Bau und Ordnung
Herr Michalsky
OT Possendorf, Schulstraße 6, 01728 Bannewitz
Tel.: 036206-20449

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