Bebauungsplan Gemeinde Bannewitz Öffentliche Auslegung

Teiländerung Flächennutzungsplan der Gemeinde Bannewitz, bezogen auf den Bebauungsplan I.19 "Gewerbegebiet Horkenstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 31.01.2022 bis 04.03.2022
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1-3 und § 4 Abs. 2 Satz 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes FNP 2020-01 der Gemeinde Bannewitz, bezogen auf den Bebauungsplan I.19 „Gewerbegebiet Horkenstraße“ in Bannewitz in der Fassung vom 15. November 2021.

Der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2021 den Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes FNP 2020-01 der Gemeinde Bannewitz, bezogen auf den Bebauungsplan I.19 „Gewerbegebiet Horkenstraße“ im Bannewitz in der Fassung vom 15. November 2021, bestehend aus Planfassung und Begründung mit Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Mit den genannten Unterlagen liegt die Abwägung der während der frühzeitigen öffentlichen Beteiligung durch die von der Aufstellung des Bebauungsplanes berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden abgegebenen Stellungnahmen zum Vorentwurf mit aus.

Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Flurstück 393/2 der Gemarkung Bannewitz. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung in der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Maßstab 1:5000. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5,3 ha.

Die Planauslegung findet in der Zeit vom 31.01. bis einschließlich 04.03.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Gemeindeverwaltung Bannewitz und im Internet statt. Die vollständigen Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist über das zentrale Landesportal Bauleitplanung in das Internet eingestellt. Stellungnahmen können auch online abgegeben werden.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist in der Gemeindeverwaltung Bannewitz, Rathaus Possendorf, Schulstraße 6, 01728 Bannewitz, Zimmer 308 während der nachfolgend genannten Sprechzeiten möglich:

Montag und Freitag                       09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag                                              09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag                                       09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16.00 Uhr

Wir bitten um Beachtung der aktuell im Rathaus geltenden Hygiene- und Abstandsregeln.

Die folgenden, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen sind verfügbar und werden nach § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls ausgelegt:

  • Stellungnahme des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 27.10.2021. Dort enthalten sind insbesondere Hinweise zu den Schutzgütern Mensch, hier: Immissionsschutz, Tiere und Pflanzen sowie Eingriffsregelung, Kulturgüter, hier: Denkmalschutz, Wasser, hier: Gewässerschutz, Boden, hier: Altlasten.
  • Stellungnahme des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 25.10.2021. Dort enthalten sind insbesondere Hinweise zu den Schutzgütern Boden und Wasser, insbesondere hinsichtlich der natürlichen Radioaktivität, der Geologie und der Hydrogeologie.
  • Umweltbericht, in dem die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes nach der Anlage 1 des BauGB dargelegt sind.

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Entwurf können schriftlich, elektronisch per E-Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Rathaus schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 Baugesetzbuch bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bannewitz, den 17.12.2021

Christoph Fröse
Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Bannewitz
Fachberechi II - Bau und Ordnung
Herr Michalsky
Schulstraße 6, 01728 Bannewitz
Tel.: 035206-20449

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