Bebauungsplan Gemeinde Bannewitz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan I.20 "Bebauung Am Wetterschacht " Gemarkung Boderitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.08.2021 bis 06.09.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I.20 „Bebauung am Wetterschacht – Gemarkung Boderitz“ in der Fassung vom 20. Juli 2021.

Der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I.20 „Bebauung Am Wetterschacht – Gemarkung Boderitz“ in der Fassung vom 20. Juli 2021, bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Grünordnungsplan und schalltechnischem Gutachten gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes I.20 umfasst die Flurstücke 60/2 (Teilfläche), 60/6, 60/42, 60/43, 60/44 (Teilfläche) und 60/45 der Gemarkung Boderitz sowie das Flurstück 91/4 der Gemarkung Nöthnitz. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1:1000. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,77 ha.

Aufgrund eines Fehlers in der Öffentlichen Bekanntmachung vom 21.07.2021 wird die Auslage wiederholt.

Die Planauslegung findet in der Zeit vom 03.09. bis einschließlich 04.10.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Gemeindeverwaltung Bannewitz und im Internet statt. Die vollständigen Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist über das zentrale Landesportal Bauleitplanung in das Internet eingestellt. Stellungnahmen können auch online abgegeben werden.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist in der Gemeindeverwaltung Bannewitz, Rathaus Possendorf, Schulstraße 6, 01728 Bannewitz, Zimmer 107 während der nachfolgend genannten Sprechzeiten möglich:

Montag und Freitag                       09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag                                        09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag                                   09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

Wir bitten um Beachtung der aktuell im Rathaus geltenden Hygiene- und Abstandsregeln.

Mit dem Entwurf liegen ebenfalls die umweltbezogenen Informationen aus – und zwar der Umweltbericht und der Grünordnungsplan zur Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes und der Umweltmerkmale, Entwicklungsprognosen und geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen in Bezug auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Weiterhin liegt ein schalltechnisches Gutachten vor.

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Entwurf können schriftlich, elektronisch per E-Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Rathaus schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 Baugesetzbuch bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Bannewitz

Herr Michalsky

OT Possendorf, Schulstraße 6

01728 Bannewitz

Tel.: 035206-20449

Email: R.Michalsky@bannewitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Textliche Festsetzungen
  • Planzeichnung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Lärmimmissionsprognose

Informationen

Übersicht
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