Bebauungsplan Gemeinde Bannewitz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "An der alten Staatsstraße" im OT Goppeln

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.07.2021 bis 30.08.2021
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Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 – 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III.07 „An der alten Staatsstraße“ im OT Goppeln in der Fassung vom Mai 2021.

Der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 22.06.2021 den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III.07 „An der alten Staatsstraße“ im OT Goppeln in der Fassung vom Mai 2021 einschließlich Rechtsplan, Textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht und der Abwägung der Stellungnahmen aus der 1. Förmlichen Beteiligung von November 2020 bis Januar 2021 gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 385/12, 85/17, 86 sowie einen Teil von 87/23 der Gemarkung Goppeln und hat eine Größe von ca. 1,0 ha.

Die Planauslegung findet in der Zeit vom 26.07. bis einschließlich 30.08.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Gemeindeverwaltung Bannewitz und im Internet statt. Die vollständigen Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist über das zentrale Landesportal Bauleitplanung in das Internet eingestellt. Stellungnahmen können online abgegeben werden.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist in der Gemeindeverwaltung Bannewitz, Rathaus Possendorf, Schulstraße 6, 01728 Bannewitz, Zimmer 107 während der nachfolgend genannten Sprechzeiten möglich:

Montag und Freitag  09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag   09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag   09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16.00 Uhr

Wir bitten um Beachtung der im Rathaus geltenden Hygiene- und Abstandsregeln.

Mit dem Entwurf liegen ebenfalls die umweltbezogenen Informationen aus – und zwar der Umweltbericht zur Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes und der Umweltmerkmale, Entwicklungsprognosen und geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen in Bezug auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Zu diesen umweltbezogenen Informationen bereits eingegangene Stellungnahmen liegen ebenfalls aus. Des Weiteren sind Gutachten zu den Themen Versickerung, Regenwasserableitung, Brandschutz und Schallschutz vorhanden.

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Entwurf können schriftlich, elektronisch per E-Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Rathaus schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes vorgebracht werden.

In Anwendung von § 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden können.

Bei den Änderungen der Planzeichnung handelt es sich um:

Festsetzung der Straßenverkehrsfläche als Privatstraße, Rücknahme des Gehwegs im rückwärtigen Bereich

Verzicht auf die Festsetzung von Baugrenzen, Gebäudehöhen, Zahl der Vollgeschosse, Bauweise sowie der Vorschriften zur Dachgestaltung im Baugebiet MI2

Die Änderungen in den Textteilen sind gekennzeichnet.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 Baugesetzbuch bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 Satz 1 Nr.2 UmwRG ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs.2 UmwRG gemäß §7 Abs.3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bannewitz, den 16.07.2021

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Bannewitz, Schulstraße 6, 01728 Bannewitz

Herr Michalsky, Telefon: 035206-20449, Email: R.Michalsky@bannewitz.de

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