Bebauungsplan Gemeinde Bannewitz Beschluss

Vorhabensbezogenener Bebauungsplan Nr. I.18 "Bauzentrum" Ortsteil Hänichen

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 28.04.2021 bis 28.04.2022
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz hat am 23.03.2021 in der öffentlichen Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. I.18 „Bauzentrum“ im OT Hänichen der Gemeinde Bannewitz, in der Fassung vom Oktober 2020, bestehend aus Rechtsplan und Erschließungsplan einschließlich der redaktionellen Korrekturen vom März 2021, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) mit Beschluss Nr. 020/2021 als Satzung beschlossen.

Die Begründung und der Umweltbericht, der Verkehrsplan und Gestaltungsplan sowie die Gutachten zu Artenschutz, Brandschutz, Schallschutz und Niederschlagswasserbeseitigung in der Fassung vom Oktober 2020 inkl. redaktioneller Änderungen aus der Abwägung vom März 2021 wurden gebilligt.

Der Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Hänichen 101/1, 102/1, 102/2, 102 a, 103 und Teile von 252/18.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit den oben genannten Anlagen wird gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Bannewitz im Rathaus der Gemeinde Bannewitz, Rathaus OT Possendorf, Schulstraße 6, 01728 Bannewitz im Zimmer 107 zu jedermanns Einsichtnahme zu den üblichen Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag          von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

sowie Dienstag                       von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

und Donnerstag                     von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind.

Eine etwaige Verletzung von Formvorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) oder aufgrund dieser erlassener Vorschriften bei der Änderung dieses Bebauungsplanes wird nach § 4 Abs. 4 SächsGemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Kontaktperson

Ronny Michalsky, Sachbearbeiter Bauleitplanung, Gemeindeverwaltung Bannewitz, Bau und Ordnung, SG Bauverwaltung Possendorf, Schulstraße 6 01728 Bannewitz, Tel.: 035206-204 49, Fax: 035206-204 50, Email: r.michalsky@bannewitz.de, Internet: www.bannewitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.