Bebauungsplan Gemeinde Bannewitz Öffentliche Auslegung

1. förmliche Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes "An der alten Staatsstraße" im OT Goppeln

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.11.2020 bis 08.01.2021
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) zum 1. Förmlichen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III.07 „An der alten Staatsstraße“ im OT Goppeln in der Fassung vom 02.06.2020

Der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 27.10.2020 den 1. Förmlichen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III.07 „An der alten Staatsstraße“ im OT Goppeln in der Fassung vom 02.06.2020 einschließlich Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Bebauungskonzept, Abwägungsprotokoll aus der frühzeitigen Beteiligung, Gutachten zu Versickerung, Regenwasserableitung, Brandschutz und Schallschutz gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 385/12, 85/17, 86 sowie einen Teil von 87/23 der Gemarkung Goppeln und hat eine Größe von ca. 1,0 ha.

Die Planauslegung findet in der Zeit vom 30.11.2020 bis einschließlich 08.01.2021 gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG im Internet statt. Die vollständigen Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist auf dem Beteiligungsportal der Gemeinde Bannewitz und über das zentrale Landesportal Bauleitplanung in das Internet eingestellt. Stellungnahmen können online abgegeben werden.

https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bannewitz/startseite

Zu der Internetbeteiligung gelangen Sie auch über die Homepage der Gemeinde Bannewitz www.bannewitz.de / Gemeinde und Bürgerservice unter der Rubrik Aktuelles bzw. unter Beteiligungen.

Zusätzlich ist die Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Bannewitz, Rathaus Possendorf, Schulstraße 6, Zimmer 107 während der nachfolgend genannten Sprechzeiten möglich:

Montag und Freitag               09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag                                09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag                             09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16.00 Uhr
 

Wir bitten um Beachtung der im Rathaus geltenden Hygiene- und Abstandsregeln.

Mit dem Entwurf liegen ebenfalls die umweltbezogenen Informationen aus; und zwar der Umweltbericht zur Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes und der Umweltmerkmale, Entwicklungsprognosen und geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen in Bezug auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Zu diesen umweltbezogenen Informationen bereits eingegangene Stellungnahmen liegen ebenfalls aus. Des Weiteren sind Gutachten zu den Themen Versickerung, Regenwasserableitung, Brandschutz und Schallschutz vorhanden.

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Entwurf können schriftlich, elektronisch per E-Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Rathaus mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 Baugesetzbuch bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 Satz 1 Nr.2 UmwRG ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs.2 UmwRG gemäß §7 Abs.3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bannewitz, den 09.11.2020

Christoph Fröse

Bürgermeister

Kontaktperson

E-Mail: bauleitplanung@bannewitz.de

Gemeinde Bannewitz, Schulstraße 6, 01728 Bannewitz

Tel. 035206/20449

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https://www.bannewitz.de/bannewitz/content/impressum.asp

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