Bebauungsplan Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz Beschluss

Bebauungsplan "Wohngebiet Alte Königswalder Straße"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 01.04.2022 bis 31.03.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Wohngebiet Alte Königswalder Straße“
der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz hat am 24.02.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Wohngebiet Alte Königswalder Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom 17.01.2022 nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt südlich der Alten Königswalder Straße im Ortsteil Geyersdorf und umfasst die Flurstücke 448/34, 448/35, 448/36, 448/37, 448/38, 448/39, 448/40, 448/41, 448/42, 448/43, 448/44, 448/45 und 448/46 der Gemarkung Geyersdorf (siehe Auszug aus Teil A – Planzeichnung).

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 (3) BauGB).

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung in der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz im Fachbereich Bau, Sachgebiet Stadtplanung / Stadtsanierung, Zimmer 2.24,  während nachfolgend genannter Zeiten kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:

  • Montag, 8:00 – 16:00 Uhr,
  • Dienstag, 8:00 – 18:00 Uhr,
  • Mittwoch, 8:00 – 15:00 Uhr,
  • Donnerstag, 8:00 – 16:00 Uhr,
  • Freitag, 8:00 – 12:00 Uhr.

Der rechtskräftige Bebauungsplan mit der Begründung wird ergänzend auch über die Webseite der Stadt Annaberg-Buchholz unter www.annaberg-buchholz.de sowie das Zentrale Beteiligungsportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzungs- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Annaberg-Buchholz geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Bekanntmachungsanordnung:

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Annaberg-Buchholz, 14.03.2022

gez. Rolf Schmidt
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Herr Dammköhler
Sachgebiet Stadtplanung, Sanierung
Fachbereich Bau
Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz
Markt 1
09456 Annaberg-Buchholz

03733 425-264
 

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