Das Landratsamt Erzgebirgskreis beabsichtigt den Erlass der o. g. Verordnung.
Die Stadt Annaberg-Buchholz hat beim Landratsamt Erzgebirgskreis mit Schreiben vom 23.10.2018 die Umzonierung von Flächen auf ihrem Stadtgebiet in die Entwicklungszone des Naturparks beantragt.
Ebenfalls vorgeschlagen wurde seitens der Stadt die Einbeziehung einzelner Flächen in die Schutzzone II des Naturparks „Erzgebirge/Vogtland“.
Die Verordnungsentwürfe mit den zugehörigen Übersichtskarten liegen
vom 06. Februar 2020 bis 06. März 2020
zur kostenlosen Einsichtnahme beim
Landratsamt Erzgebirgskreis Sachgebiet Naturschutz und Landwirtschaft
in den Verwaltungsstellen Marienberg Aue Zimmer 237 Zimmer 300 Schillerlinde 6 Wettiner Straße 64 09496 Marienberg 08280 Aue
während folgender Sprechzeiten aus:
Montag, Mittwoch und Freitag 08.00 – 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr
Zu den Verordnungsentwürfen können während der Auslegungsfrist schriftliche Anregungen oder Bedenken an das Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg- Buchholz, gesandt werden.
Anregungen und Bedenken können außerdem innerhalb der bestimmten Frist während der Sprechzeiten des Landratsamtes auch zur Niederschrift vorgebracht werden.
Weiterhin liegen im genannten Zeitraum die o.g. Unterlagen zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz Markt 1 09456 Annaberg-Buchholz im Fachbereich 6, SG Stadtplanung / Stadtsanierung (Zimmer 2.25)
während folgender Dienstzeiten aus: Montag 07:30 – 15:30 Uhr Dienstag 07:30 – 18:00 Uhr Mittwoch 07:30 – 15:30 Uhr Donnerstag 07:30 – 16:00 Uhr Freitag 07:30 – 12:00 Uhr
Das zuständige Sachgebiet des Landratsamtes Erzgebirgskreis wird die fristgerecht vorgebrachten Bedenken und Anregungen prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen.
Christian Sieber SG Stadtplanung / Sanierung E-Mail: christian.sieber@annaberg-buchholz.de