Verfahren Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

Öffentliche Auslegung Lärmaktionsplanung 2018

  • Status Beendet
  • Zeitraum 31.07.2018 bis 03.09.2018
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Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung des Entwurfes zur Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmeplan zu den betroffenen Bundesstraßen B 95 und B 101 im Ortsgebiet von Annaberg-Buchholz. 

 

Die EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Geräuschbelastung durch Umgebungslärm im Turnus von fünf Jahren zu ermitteln und in Lärmkarten darzustellen (Lärmkartierung). Danach wurden bis zum 30. Juni 2017 Lärmkarten, für die Ortsdurchfahrten der B 95 und B 101 erarbeitet und vorgelegt.

Die Verpflichtung bezieht sich unter anderem auf Ballungsräume mit mehr als

100.000 Einwohnern sowie Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen im Jahr.

In Sachsen obliegt diese Aufgabe den Gemeinden (gesetzliche Zuständigkeit)

Diese Lärmkartierung ist Grundlage für die Analyse der Lärm und Konfliktsituation und Ausgangspunkt der Vorprüfung für die weitere Verfahrensweise zur Lärmaktionsplanung.

Die Ergebnisse der Kartierung sind im Internet-Kartendienst des Landesamtes für Umwelt Landwirtschaft und Geologie (LfULG) veröffentlicht worden.


Im Ergebnis der Vorprüfung durch ein Ingenieurbüro 2012 hat sich ergeben, dass eine Lärmaktionsplanung zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich war.

Da keine relevanten, flächendeckenden Lärmprobleme vorlagen und punktuelle Einzelmaßnahmen ausreichen, wurde das Verfahren der Lärmaktionsplanung durch die Stadt Annaberg-Buchholz beendet.

Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben 2018 ist eine Lärmaktionsplanung nun zwingend erforderlich. Die Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz hat sich auf Grundlage der vorliegenden objektiven Daten von 2007 und 2012 für eine Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes ohne Maßnahmeplan 2018 entschieden.

Die Öffentlichkeit hat vor der Beschlussfassung durch den Stadtrat die Möglichkeit, Einwände vorzubringen, diese werden in die Abwägung mit einbezogen.

 

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes ohne Maßnahmeplan liegt in der Zeit vom 01.08.2018 – 03.09.2018 in der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz im Fachbereich 6, SG Stadtplanung / Stadtsanierung

(Zi. 2.25) während der Dienstzeiten:

Montag         07:30 – 15:30 Uhr,

Dienstag       07:30 – 18:00 Uhr,

Mittwoch       07:30 – 15:30 Uhr,

Donnerstag    07:30 – 16:00 Uhr und

Freitag         07:30 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Ferner ist der Entwurf während der Offenlage auch auf den offiziellen Internetseiten der Stadt unter der Web-Adresse:

www.annaberg-buchholz.de/de/leben/planen-bauen-wohnen/aktuelles.php   

sowie des Landesportals des Freistaats Sachsen unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/annaberg-buchholz/beteiligung/aktuelle-themen    

zur Einsichtnahme eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungs-zeiten mündlich zur Niederschrift im Bürgerzentrum vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung durch den Stadtrat unberücksichtigt bleiben.

 

Rolf Schmidt,

Oberbürgermeister  


Annaberg-Buchholz, den 26.07.2018

Kontaktperson

Christian Sieber

Tel. 03733 425 262

Mail christian.sieber@annaberg-buchholz.de

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  • Entwurf Lärmaktionsplan 2018

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