Bebauungsplan Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „Wohngebiet Alte Poststraße“, Vorentwurf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.06.2017 bis 30.09.2017
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Auszug BP VE 06-2017, Teil A-Planzeichnung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Wohngebiet Alte Poststraße“

Aufgrund §3 Abs.1 Baugesetzbuch wird die Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Der Planbereich umfasst ein Gebiet in der Gemarkung Kleinrückerswalde zwischen den Straßen Lönsweg, Alte Poststraße und Am Flößgraben und ist im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und Errichtung eines neuen Wohngebietes mit Ein- und Zweifamilienhäusern zu schaffen.

Jedermann kann die Vorentwurfsplanunterlagen in der Fassung vom Juni 2017, bestehend aus:

  • Teil A – Planzeichnung M 1:500 und

  • Teil B – Text, die dazugehörige

  • Begründung mit dem separaten Teil Umweltbericht sowie

  • insgesamt 5 Anlagen, darunter zu umweltrelevanten Sachverhalten betreffs der hydrogeologischen und artenschutzrechtlichen Situation sowie zum Altbergbau und zur Begrünung

in der Zeit vom 07.08.2017 – 08.09.2017 während der nachfolgend genannten Zeiten in der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz im Fachbereich 6, SG Stadtplanung / Stadtsanierung (Zi. 2.25) kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:

Montag 7.30 – 15.30 Uhr

Dienstag 7.30 – 18.00 Uhr

Mittwoch 7.30 – 15.30 Uhr

Donnerstag 7.30 – 16.00 Uhr

Freitag 7.30 – 12.00 Uhr.

Während dieser Zeit besteht die Gelegenheit zur Erörterung, zur Abgabe von Stellungnahmen schriftlich bzw. mündlich zur Niederschrift.

Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse aufgeführt werden, soweit dieses der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.

Es handelt sich hierbei nicht um die öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gemäß §3 Abs.2 Baugesetzbuch. Ergänzend sind die o.g. Planunterlagen bis einschließlich 08.09.2017 im Internet eingestellt und können unter den Web-Adressen:

https://www.annaberg-buchholz.de/de/leben/planen-bauen-wohnen/aktuelles.php bzw. auch im Landesbeteiligungsportal des Freistaats Sachsen unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/annaberg-buchholz/beteiligung/aktuelle-themen

eingesehen werden.

Annaberg-Buchholz, den 28.07.2017

Rolf Schmidt

Oberbürgermeister

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