Der Stadtrat hat am 25.01.2018 den Entwurf zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Wohngebiet Alte Poststraße" in der Fassung vom Dezember 2017, bestehend aus:
beschlossen, die dazugehörige Begründung mit dem Umweltbericht in der Fassung vom Dezember 2018 gebilligt und die vollständigen Planunterlagen sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen vorliegenden unten aufgelisteten umweltbezogenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung nach §3 Abs.2 BauGB bestimmt.
Die o.g. Unterlagen liegen in der Zeit vom 05.03.2018 – 06.04.2018 in der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz im Fachbereich 6, SG Stadtplanung / Stadtsanierung (Zi. 2.25) während der Dienstzeiten:
Montag 07:30 – 15:30 Uhr,
Dienstag 07:30 – 18:00 Uhr,
Mittwoch 07:30 – 15:30 Uhr,
Donnerstag 07:30 – 16:00 Uhr und
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ferner sind die Planunterlagen während der Offenlage auch auf den offiziellen Internetseiten der Stadt unter der Web-Adresse
https://www.annaberg-buchholz.de/de/leben/planen-bauen-wohnen/aktuelles.php
sowie des Landesportals des Freistaats Sachsen unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/annaberg-buchholz/beteiligung/aktuelle-themen zur Einsichtnahme eingestellt.
Der rd. 2,08 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auf dem unten abgebildeten Auszug aus der Planzeichnung durchgehend grau bandagiert dargestellt. Er umfasst die Flurstücke der Gemarkung Kleinrückerswalde, und zwar vollständig die Fl.-Nr. 224/1 und teilweise die kommunalen Straßengrundstücke Fl.-Nrn. 220, 225/3 und 238/3. Ferner sind Grundstücksteile der Flurstücke Fl.-Nr. 1494/33 der Gemarkung Annaberg und Fl.-Nr. 109/2 der Gemarkung Kleinrückerswalde als Flächen zum Nachweis des Ausgleichs für den Eingriff in den Naturhaushalt zugeordnet.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Bürgerbüro vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach §47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Liste öffentlich auszulegender umweltbezogener Stellungnahmen:
Bet. Nr.
Behörde / TÖB
[Schreiben vom]
umweltbezogene Informationen / Anregungen
1
Landesdirektion Sachsen Referat Raumordnung [08.09.2017]
2
Sächs. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie [05.09.2017]
3
Landesamt für Archäologie mit Landesmuseum für Vorgeschichte [11.07.2017]
7
Planungsverband Region Chemnitz Verbandsgeschäftsstelle [05.09.2017]
8
Landratsamt Erzgebirgskreis – Sachgebiet Kreisentwicklung [18.08.2017]
26
Zweckverband Naturpark "Erzgebirge / Vogtland", Geschäftsstelle Schlettau [30.08.2017]
101
Herr Alexander Apian-Bennewitz, Frau Ulrike Apian-Bennewitz [08.09.2017]
102
42 Bürger aus dem Umfeld des Plangebiets in einer gemeinsamen Stellungnahme [05.09.2017]
103
Frau Wiebke Wendler-Groß [28.11.2017]
Ferner liegen die gutachterlichen Umweltinformationen:
als Anlagen der Bebauungsplanbegründung öffentlich aus.
Annaberg-Buchholz, den 22.02.2018
Rolf Schmidt
Oberbürgermeister