Bebauungsplan Stadt Adorf/Vogtl. Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan GE "Arnsgrüner Höhe"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.01.2018 bis 05.03.2018
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung über die frühzeitige öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes GE "Arnsgrüner Höhe"

Der Stadtrat der Stadt Adorf/Vogtl. hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 11.12.2017 den Vorentwurf des Bebauungsplanes GE "Arnsgrüner Höhe" in der Fassung 11/2017 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der ca. 2,71 ha große bereits baulich geprägte Standort der ehe. landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) liegt an der Adorfer Straße und ist fast ausschließlich von landwirtschaftlichen Flächen umgeben. Als landwirtschaftlicher Betrieb war dieses Vorhaben im Außenbereich zulässig. Nach Nutzungsaufgabe siedelten sich der städtische Bauhof, der 1. Adorfer Schützenverein und später der Baubetrieb HHG mit Betriebsinhaberwohnung an. Diese gewerblichen Nutzungen stellen jedoch keine privilegierten Vorhaben im Außenbereich gemäß §35 BauGB dar. Um für die ansässigen Gewerbebetreibenden an einem bereits erschlossenen Standort Baurecht zu schaffen, erfolgt die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes. Somit finden eine standortkonforme Nachnutzung einer landwirtschaftlichen Anlage und keine erneute Flächeninanspruchnahme statt.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 269, 270/1, 270/2,271/1, 271/2, 273/2, 354/4, 354/5,354/7, 354/8 der Gemarkung Arnsgrün.

Abb. 1: räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet wird begrenzt:

  • im Norden durch Flächen für die Landwirtschaft
  • im Osten durch Flächen für die Landwirtschaft, Feldgehölze
  • im Süden durch die Ortslage Arnsgrün
  • im Westen durch Flächen für die Landwirtschaft

Die Vorentwurfsunterlagen in der Fassung 11/2017 bestehend aus:

  • Teil A – Planzeichnung M 1:500 und
  • Teil B – Text sowie

die dazugehörige Begründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit

vom 22.01.2018 bis 23.02.2018

während nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Adorf/Vogtl., Bauamt, 2.OG, Markt 3 in 08626 Adorf/Vogtl. öffentlich aus:

Dienstzeiten:

Montag 09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich unter Stadtverwaltung Adorf/Vogtl., Markt 1, 08626 Adorf/Vogtl. oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Stadtverwaltung Adorf/Vogtl., Markt 3, 08626 Adorf/Vogtl. vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach §47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung und Umweltbericht in der Fassung 11/2017 können zusätzlich über das Internetportal der Stadt Adorf/Vogtl. www.adorf-vogtland.de sowie über das zentrale Landesportal www.buergerbeteiligung.sachsen.de vom 22.01.2018 bis 23.02.2018 eingesehen werden.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 1 i.V.m. §4a Abs. 2 BauGB sowie die Nachbarkommunen nach §2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Adorf/Vogtl., den 02.01.2018 ____________________________

Rico Schmidt

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Adorf/Vogtl.

Stadtplanung

Heike Windisch

Markt 3 in 08626 Adorf/Vogtl.

e-mail: heike.windisch@adorf-vogtland.de

Tel. 037423-57534

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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