Außenbereichssatzung Gemeinde Klipphausen Öffentliche Auslegung

1. Änderung der Außenbereichssatzung "Garsebacher Weg / Polenzer Linden" Semmelsberg

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 11.03.2024 bis 10.04.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

zum Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Garsebacher Weg / Polenzer Linden“ Semmelsberg

Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 mit Beschluss Nr. 02-12/2024 den Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Garsebacher Weg / Polenzer Linden“ Semmelsberg in der Fassung vom 16.01.2024 bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Ziel der Änderung der Außenbereichssatzung ist die Anpassung der Satzung an die inzwischen bestehende Bebauung und die Abgrenzung der Möglichkeiten für eine geringe Nachverdichtung der Bebauung.

Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung befindet sich in 150 m bis 200 m Entfernung zu dem nächstgelegenen FFH-Gebiet „Triebischtäler“ und dem SPA-Gebiet „Linkselbische Bachtäler“. Das Landschaftsschutzgebiet „Triebischtäler“ ist im Norden und Westen des Geltungsbereichs nur wenige Meter entfernt. Weitere umweltbezogenen Informationen liegen nicht vor.

Der Entwurf der Planung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 11.03.2024 bis einschließlich 10.04.2024

auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen unter www.klipphausen.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Dauer der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der vorbenannten Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen. Es gelten folgende Einsichtszeiten:

Montag                        7.00 - 12.00 Uhr

Dienstag                      7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch                     7.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag                 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag                         7.00 - 12.00 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege per E-Mail an gemeindeverwaltung@klipphausen.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben.

Klipphausen, 13.02.2024                                                                  

Mirko Knöfel

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Roick

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  1. Name und Anschrift des Verantwortlichen
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  • Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Klipphausen
  • Talstraße 3
  • 01665 Klipphausen
  • gemeindeverwaltung@klipphausen.de

Anfragen können schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen.

  1. Verarbeitungstätigkeiten Bauleitplanung

Die Erfassung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Bauleitplanung erfolgt auf der Grundlage Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO sowie § 3 BauGB. In diesem Zusammenhang werden zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme die notwendigen personenbezogenen Daten gespeichert.

Weitergehende Informationen erhalten Sie vom Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Tel.-Nr. 035204 2170.

  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

In der Regel werden personenbezogene Daten, die Sie uns zu Ihrer Person mitteilen, nur durch die Gemeinde verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es aber erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen gegenüber offenlegen bzw. weitergeben.

Für weitergehende, einzelfallbezogene Informationen können Sie sich an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt Sie einzelfallbezogen darüber auf an wen die Daten weitergegeben werden.

  1. Speicherdauer

Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

  1. Rechte der betroffenen Person

Als Betroffener bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben Sie nach der DS-GVO verschiedene Rechte, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 18, 21 DS-GVO ergeben:

    1. Recht auf Auskunft:

Sie können Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht unter bestimmten Umständen gemäß der gesetzlichen Vorschriften eingeschränkt sein kann.

    1. Recht auf Berichtigung:

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

    1. Recht auf Löschung:

Sie können unter den Bedingungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

    1. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:

Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DS-GVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

    1. Recht auf Widerspruch:

Sie haben nach Art. 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns Rechtsvorschriften im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung zur Verarbeitung verpflichten.

    1. Recht auf Beschwerde:

Sie haben nach Art. 77 DS-GVO außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Devrientstraße 5

01067 Dresden.

Gegenstände

Übersicht
  • Lageplan
  • Satzungsentwurf

Informationen

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