Bebauungsplan Gemeinde Klipphausen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Gewerbepark Klipphausen, 5. Änderung"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.11.2023 bis 08.12.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Klipphausen

Bebauungsplan „Gewerbepark Klipphausen, 5. Änderung“

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Bekanntmachung der Ergebnisse der Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 5 Abs. 2 UVPG

 

1. Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbepark Klipphausen, 5. Änderung“ in der Fassung vom 25.09.2023 bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B), Begründung (Teil C-1) und Umweltbericht (Teil C-2) gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Das Plangebiet befindet sich im Anschluss an das bereits bestehende Gewerbegebiet Klipphausen und lässt sich anhand des nachfolgend abgedruckten Übersichtsplans nachvollziehen.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbepark Klipphausen, 5. Änderung“ in der Fassung vom 25.09.2023 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde Klipphausen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 09.11.2023 bis einschließlich 08.12.2023

auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen unter www.klipphausen.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Dauer der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der vorbenannten Unterlagen, einschließlich der für einzelne Festlegungen des Bebauungsplans zugrunde liegenden DIN-Normen (DIN 45691 Ausgabe 12/2006, DIN ISO 9613-2), im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen. Es gelten folgende Einsichtszeiten:

Montag                       7.00 - 12.00 Uhr

Dienstag                      7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch                    7.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag                 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag                         7.00 - 12.00 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege per E-Mail an gemeindeverwaltung@klipphausen.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan „Gewerbepark Klipphausen, 5. Änderung“

mit Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter.

  • Hydrogeologische Zuarbeit für den Bebauungsplan mit Aussagen zur Grundwasserneu-bildung, zur Versickerungsfähigkeit, Aktualisierung der Abgrenzung des TWSG der Wasserfassung Sora.
  • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Gewerbepark Klipphausen 5. Änderung
  • Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Gewerbepark Klipphausen 5. Änderung
  • FFH-Vorprüfung für das FFH Gebiet Nr. 171 EU-Meldenr.: DE 4846-301 „Triebischtäler“ für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Klipphausen, 5. Änderung“
  • Bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Gewerbepark Klipphausen, 5. Änderung“ zu folgenden umweltbezogenen Themen:
    • Oberflächengewässer und Grundwasserhaushalt
    • FFH-Relevanz der Regenwasserableitung
    • Immissionsschutz einschließlich Anlagensicherheit/Störfallvorsorge
    • Natur- und Artenschutz
    • Kompensationsflächen
    • Agrarstruktur, Bodenschutz und Flächenverbrauch
    • Archäologie
    • Geologien und Altbergbau
    • Auswirkungen auf Klima, ökologische Verbundstrukturen, Landschaftsbild

2. Bekanntmachung der Ergebnisse der Feststellung der UVP-Pflicht

2.1. Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Bau einer Industriezone bzw. eines Städtebauprojektes für sonstige bauliche Anlagen im bisherigen Außenbereich

Gemäß Anlage 1 Nr. 18.5 und 18.7 UVPG ist für den Bau einer Industriezone bzw. eines Städtebauprojektes für sonstige bauliche Anlagen für die im bisherigen Außenbereich im Sinne des § 35 des Baugesetzbuchs ein Bebauungsplan aufgestellt wird, mit einer zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung von 10 ha oder mehr eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich, da im Rahmen der 5. Änderung des Bebauungsplans die Schaffung gewerblicher Bauflächen auf ca. 32,7 ha mit einer zulässigen Grundfläche von 32,7 ha x GRZ 0,8 = 26,2 ha vorgesehen ist.

Gemäß § 50 Abs.1 UVPG entfällt jedoch eine nach UVPG vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung, wenn für den Bebauungsplan eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des BauGB durchgeführt wird.

Das Ergebnis der UVP ist im Umweltbericht zum Bebauungsplan „Gewerbepark Klipphausen, 5. Änderung“ in der Fassung vom 25.09.2023 dargelegt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt nach § 3 Abs. 2 BauGB (s.o.).

2.2 Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG für die Aufforstung von 2,1 ha Wald auf Flurstück 203/7 Gemarkung Klipphausen

Erstaufforstungen von 2 ha bis unter 20 ha Wald bedürfen gemäß Anlage 1 Nr. 17.1.3 UVPG einer standortbezogenen Vorprüfung.

Eine nach diesem Gesetz vorgeschriebene Vorprüfung entfällt, wenn, wie in diesem Fall, für den aufzustellenden Bebauungsplan eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs durchgeführt wird (§ 50 Abs. 1 UVPG).

Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG für die Aufforstung von 2,1 ha Wald auf Flurstück 203/7 Gemarkung Klipphausen wurde als eigenständiges Kapitel in den Umweltbericht zum Bebauungsplan „Gewerbepark Klipphausen, 5. Änderung“ in der Fassung vom 25.09.2023 integriert.

Im Ergebnis der Vorprüfung wurde festgestellt, dass bei dem Aufforstungsvorhaben von 2,1 ha Wald auf Flst. 203/7 Gemarkung Klipphausen keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Damit besteht

gemäß § 7 Abs. 2 UVPG keine UVP-Pflicht für die Erstaufforstung im Umfang von 2,1 ha auf Flurstück 203/7 Gemarkung Klipphausen.

Klipphausen, 16.10.2023                                                                              

Mirko Knöfel

Bürgermeister

Anlage: Übersichtslageplan nicht maßstäblich

 

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  • Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Klipphausen
  • Talstraße 3
  • 01665 Klipphausen
  • gemeindeverwaltung@klipphausen.de

Anfragen können schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen.

  1. Verarbeitungstätigkeiten Bauleitplanung

Die Erfassung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Bauleitplanung erfolgt auf der Grundlage Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO sowie § 3 BauGB. In diesem Zusammenhang werden zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme die notwendigen personenbezogenen Daten gespeichert.

Weitergehende Informationen erhalten Sie vom Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Tel.-Nr. 035204 2170.

  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

In der Regel werden personenbezogene Daten, die Sie uns zu Ihrer Person mitteilen, nur durch die Gemeinde verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es aber erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen gegenüber offenlegen bzw. weitergeben.

Für weitergehende, einzelfallbezogene Informationen können Sie sich an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt Sie einzelfallbezogen darüber auf an wen die Daten weitergegeben werden.

  1. Speicherdauer

Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

  1. Rechte der betroffenen Person

Als Betroffener bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben Sie nach der DS-GVO verschiedene Rechte, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 18, 21 DS-GVO ergeben:

    1. Recht auf Auskunft:

Sie können Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht unter bestimmten Umständen gemäß der gesetzlichen Vorschriften eingeschränkt sein kann.

    1. Recht auf Berichtigung:

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

    1. Recht auf Löschung:

Sie können unter den Bedingungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

    1. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:

Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DS-GVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

    1. Recht auf Widerspruch:

Sie haben nach Art. 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns Rechtsvorschriften im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung zur Verarbeitung verpflichten.

    1. Recht auf Beschwerde:

Sie haben nach Art. 77 DS-GVO außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Devrientstraße 5

01067 Dresden.

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