Bebauungsplan Gemeinde Klipphausen Erneute Beteiligung

Bebauungsplan "Windenergienutzung WI02 Baeyerhöhe", Entwurf 2

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.10.2023 bis 08.11.2023
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Klipphausen
Bebauungsplan „Windenergienutzung WI02 Baeyerhöhe“
Veröffentlichung des 2. Planentwurfs

Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 19.09.2023 den 2. Entwurf des Bebauungsplans „Windenergienutzung WI02 Baeyerhöhe“ in der Fassung vom 18.08.2023 bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B), Begründung (Teil C-1) und Umweltbericht (Teil C-2) gebilligt und zur Offenlage bestimmt.


Das Plangebiet setzt sich aus fünf Geltungsbereichen zusammen. Die Lage der einzelnen Geltungsbereiche im Gemeindegebiet lässt sich anhand der nachfolgend abgedruckten Kar-ten und Übersichtspläne nachvollziehen. In den Geltungsbereichen 2 bis 5 sollen externe Kompensationsmaßnahmen erfolgen. Diese umfassen das Flurstück 33/3 der Gemarkung Wildberg sowie Teile der Flurstücke 21/7 und 22/2 der Gemarkung Wildberg, das Flurstück 119d der Gemarkung Constappel, Teile des Flurstücks 249 der Gemarkung Lotzen, sowie Teile der Flurstücke 26, 26a und 21/8 der Gemarkung Röhrsdorf.


Der 2. Entwurf des Bebauungsplans „Windenergienutzung WI02 Baeyerhöhe“ in der Fassung vom 18.08.2023 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde Klipphausen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 09.10.2023 bis einschließlich 08.11.2023
auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen unter www.klipphausen.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung.


Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Dauer der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der vorbenannten Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen. Es gelten folgende Einsichtszeiten:
Montag 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 7.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 7.00 - 12.00 Uhr
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abge-geben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege per E-Mail an gemein-deverwaltung@klipphausen.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.


Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan „Windenergienutzung WI02 Baeyerhöhe“mit Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter.
  • Avifaunistisches Gutachten zum Vorrang- und Eignungsgebiet Windenergienutzung Baeyerhöhe mit Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Schwerpunkt Avifauna).
  • Faunistischer Gesamtbericht inklusive Artenschutzfachbeitrag zum Windpark Baeyerhöhe mit Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Schwerpunkte Avifauna und Fledermäuse).
  • Alternativenprüfung zum Windpark Baeyerhöhe mit Informationen zu möglichen Aus-wirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden, Fläche und Landschafts- und Ortsbild.
  • Sichtbarkeitsanalyse zum Windpark Baeyerhöhe mit Informationen zu möglichen Aus-wirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch und menschliche Gesundheit sowie Landschafts- und Ortsbild.
  • Bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Windenergienutzung WI02 Baeyerhöhe“ zu folgenden umweltbezogenen Themen:
    • Klimaschutz i.V. mit Zielanpassungsgebot an Landes- und Regionalplanung
    • Trinkwasserversorgung und Grundwasserschutz
    • Gewässerrandstreifen
    • Natur- und Artenschutz einschließlich Vorschlägen für Kompensationsmaßnahmen
    • Immissionsschutz
    • Denkmalschutz und Archäologie
    • Agrarstruktur, Bodenschutz und Flächenverbrauch
    • Auswirkungen auf die Bewohner der umliegenden Ortschaften
    • Auswirkungen auf das Landschaftsbild unter besonderer Berücksichtigung Aus-sichtspunkt Baeyerhöhe
    • Hinweise auf geogene Naturgefahren, natürliche und erosive Wasserabflussbahnen
    • Hinweise auf Bergbauberechtigungen und Altbergbau

Klipphausen, 20.09.2023
Mirko Knöfel
Bürgermeister

Anlage: Übersichtslagepläne nicht maßstäblich

 

 

 

 

 

 

Kontaktperson

Frau Roick

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  • Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Klipphausen
  • Talstraße 3
  • 01665 Klipphausen
  • gemeindeverwaltung@klipphausen.de

Anfragen können schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen.

  1. Verarbeitungstätigkeiten Bauleitplanung

Die Erfassung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Bauleitplanung erfolgt auf der Grundlage Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO sowie § 3 BauGB. In diesem Zusammenhang werden zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme die notwendigen personenbezogenen Daten gespeichert.

Weitergehende Informationen erhalten Sie vom Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Tel.-Nr. 035204 2170.

  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

In der Regel werden personenbezogene Daten, die Sie uns zu Ihrer Person mitteilen, nur durch die Gemeinde verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es aber erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen gegenüber offenlegen bzw. weitergeben.

Für weitergehende, einzelfallbezogene Informationen können Sie sich an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt Sie einzelfallbezogen darüber auf an wen die Daten weitergegeben werden.

  1. Speicherdauer

Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

  1. Rechte der betroffenen Person

Als Betroffener bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben Sie nach der DS-GVO verschiedene Rechte, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 18, 21 DS-GVO ergeben:

    1. Recht auf Auskunft:

Sie können Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht unter bestimmten Umständen gemäß der gesetzlichen Vorschriften eingeschränkt sein kann.

    1. Recht auf Berichtigung:

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

    1. Recht auf Löschung:

Sie können unter den Bedingungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

    1. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:

Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DS-GVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

    1. Recht auf Widerspruch:

Sie haben nach Art. 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns Rechtsvorschriften im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung zur Verarbeitung verpflichten.

    1. Recht auf Beschwerde:

Sie haben nach Art. 77 DS-GVO außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Devrientstraße 5

01067 Dresden.

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