Flächennutzungsplan Gemeinde Klipphausen Erneute Beteiligung

3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Klipphausen, Entwurf 2

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.10.2023 bis 08.11.2023
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Klipphausen

3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kipphausen Veröffentlichung des 2. Planentwurfs

Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 19.09.2023 den 2. Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 18.08.2023 bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Das Plangebiet setzt sich aus zwei Änderungsbereichen zusammen. Die Lage der einzelnen Änderungsbereiche im Gemeindegebiet lässt sich anhand der nachfolgend abgedruckten Karten und Übersichtspläne nachvollziehen. Die Planänderung steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Windenergienutzung WI02 Baeyerhöhe“. Im Änderungsbereich 2 sollen externe Kompensationsmaßnahmen erfolgen.

Die Änderung gegenüber der Entwurfsfassung vom 17.02.2023 erfolgte aufgrund der Abwägung der zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen und aufgrund der Entscheidung des OVG Bautzen vom 11.05.2023 (Az. 1 C 72/20) bezüglich der Unwirksamkeit des Kapitels 5.1.1. „Vorrang- und Eignungsgebiete für die Windenergienutzung“ der Zweiten Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberes Elbtal/Osterzgebirge 2020 vom 24.06.2019.

Die Änderung umfasst eine geringfügige Anpassung des Änderungsbereiches und die Ergänzung des Umweltberichtes.

Der 2. Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Klipphausen in der Fassung vom 18.08.2023 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde Klipphausen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 09.10.2023 bis einschließlich 08.11.2023

auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen unter www.klipphausen.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Dauer der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der vorbenannten Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen. Es gelten folgende Einsichtszeiten:

Montag            7.00 - 12.00 Uhr

Dienstag          7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch         7.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag     7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag             7.00 - 12.00 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege per E-Mail an gemeindeverwaltung@klipphausen.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

    • Umweltbericht mit Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter.
  • Stellungnahmen zum Vorentwurf bzw. Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans zu folgenden umweltbezogenen Themen:
    • Klimaschutz i.V. mit Zielanpassungsgebot an Landes- und Regionalplanung
    • Trinkwasserversorgung
    • Artenschutz
    • Denkmalschutz und Archäologie
    • Agrarstruktur, Bodenschutz und Flächenverbrauch
    • Auswirkungen auf die Bewohner der umliegenden Ortschaften und das Landschaftsbild
    • Hinweise auf Bergbauberechtigungen und Altbergbau

Klipphausen, 20.09.2023                                                                        

Mirko Knöfel

Bürgermeister

Anlage: Übersichtspläne nicht maßstäblich

 

 

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  • Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Klipphausen
  • Talstraße 3
  • 01665 Klipphausen
  • gemeindeverwaltung@klipphausen.de

Anfragen können schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen.

  1. Verarbeitungstätigkeiten Bauleitplanung

Die Erfassung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Bauleitplanung erfolgt auf der Grundlage Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO sowie § 3 BauGB. In diesem Zusammenhang werden zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme die notwendigen personenbezogenen Daten gespeichert.

Weitergehende Informationen erhalten Sie vom Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Tel.-Nr. 035204 2170.

  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

In der Regel werden personenbezogene Daten, die Sie uns zu Ihrer Person mitteilen, nur durch die Gemeinde verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es aber erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen gegenüber offenlegen bzw. weitergeben.

Für weitergehende, einzelfallbezogene Informationen können Sie sich an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt Sie einzelfallbezogen darüber auf an wen die Daten weitergegeben werden.

  1. Speicherdauer

Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

  1. Rechte der betroffenen Person

Als Betroffener bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben Sie nach der DS-GVO verschiedene Rechte, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 18, 21 DS-GVO ergeben:

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    1. Recht auf Berichtigung:

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

    1. Recht auf Löschung:

Sie können unter den Bedingungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

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Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DS-GVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

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Sie haben nach Art. 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns Rechtsvorschriften im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung zur Verarbeitung verpflichten.

    1. Recht auf Beschwerde:

Sie haben nach Art. 77 DS-GVO außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Devrientstraße 5

01067 Dresden.

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