Flächennutzungsplan Gemeinde Klipphausen Öffentliche Auslegung

6. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Klipphausen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.02.2023 bis 09.03.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kipphausen
Öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 17.01.2023 den Ent-wurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 06.12.2022 bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 06.12.2022 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten um-weltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Gemeinde Klipphausen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 08.02.2023 bis einschließlich 09.03.2023
im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen.
Zu den Zeiten:
Montag 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 7.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 7.00 - 12.00 Uhr
Parallel dazu kann auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen unter www.klipphausen.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Ent-wurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Klipphausen vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Umweltbericht mit Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Land-schafts- und Ortsbild sowie Kultur- und Sachgüter
- Hydrogeologische Zuarbeit für den Bebauungsplan mit Aussagen zur Grundwasserneu-bildung, zur Versickerungsfähigkeit, Aktualisierung der Abgrenzung des TWSG der Was-serfassung Sora.
- Studie zur Oberflächenwasserableitung zur Erarbeitung des Wege- und Gewässerplanes im Flurbereinigungsverfahren Sora.
- Hydrologisches Gutachten / Entwurf Entwässerungskonzeption mit Ermittlung der möglichen Abflussmenge sowie der erforderlichen Rückhalteräume für das innerhalb der gewerblichen Bauflächen abfließende Niederschlagswasser.
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung einschließlich der faunistischen Erfassung, be-trachtete Artengruppen: Amphibien, Reptilien, Avifauna.
- Aussagen zu Tendenzen der Emissionskontingentierung im Rahmen der 5. Änderung des Bebauungsplan Gewerbegebiet Klipphausen
- Karten und GIS-Daten zu den Fachthemen Geologie, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, bio-logische Vielfalt, Wald, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter.
- GIS-Daten zum Waldzustand, zur Waldflächenentwicklung und zu den Waldfunktionen.
- Informationen zu Schutzgebieten nach SächsDSchG, Kulturdenkmalliste.
- GIS-Daten zu archäologischen Bodendenkmalen (Stand 03.03.2022).
- Stellungnahmen zum Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans zu fol-genden umweltbezogenen Themen:
- Oberflächengewässer und Grundwasserhaushalt,
- FFH-Relevanz der Regenwasserableitung
- Lärmschutz
- Agrarstruktur, Bodenschutz und Flächenverbrauch
- Auswirkungen auf Klima, ökologische Verbundstrukturen, Landschaftsbild
Hinweis:
Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungs-gemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Pla-nungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035204 2170 oder per E-Mail an gemeindeverwaltung@klipphausen.de möglich.
Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035204 2170 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse gemeindeverwaltung@klipphausen.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.
Klipphausen, den 19.01.2023
Knöfel
Bürgermeister

Kontaktperson

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  • Talstraße 3
  • 01665 Klipphausen
  • gemeindeverwaltung@klipphausen.de

Anfragen können schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen.

  1. Verarbeitungstätigkeiten Bauleitplanung

Die Erfassung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Bauleitplanung erfolgt auf der Grundlage Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO sowie § 3 BauGB. In diesem Zusammenhang werden zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme die notwendigen personenbezogenen Daten gespeichert.

Weitergehende Informationen erhalten Sie vom Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Tel.-Nr. 035204 2170.

  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

In der Regel werden personenbezogene Daten, die Sie uns zu Ihrer Person mitteilen, nur durch die Gemeinde verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es aber erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen gegenüber offenlegen bzw. weitergeben.

Für weitergehende, einzelfallbezogene Informationen können Sie sich an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt Sie einzelfallbezogen darüber auf an wen die Daten weitergegeben werden.

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Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

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Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

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Sie können unter den Bedingungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

    1. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:

Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DS-GVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

    1. Recht auf Widerspruch:

Sie haben nach Art. 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns Rechtsvorschriften im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung zur Verarbeitung verpflichten.

    1. Recht auf Beschwerde:

Sie haben nach Art. 77 DS-GVO außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Devrientstraße 5

01067 Dresden.

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung Offenlage
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Stellungnahme Landratsamt Meißen
  • Stellungnahme LfULG
  • Stellungnahme 1 Öffentlichkeit
  • Stellungnahme 2 Öffentlichkeit
  • Stellungnahme 3 Öffentlichkeit

Informationen

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