Flächennutzungsplan Gemeinde Klipphausen Frühzeitige Beteiligung

6. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Klipphausen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.07.2022 bis 08.08.2022
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Klipphausen

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG)

zum Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Klipphausen

Der Gemeinderat Klipphausen hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Ziel und Zweck der 6. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche.

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begründung findet in der Zeit

vom 08.07.2022 bis einschließlich 08.08.2022

im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen

während der folgenden Zeiten statt:

Montag                        7.00 - 12.00 Uhr

Dienstag                      7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch                     7.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag                 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag                         7.00 - 12.00 Uhr

Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des zentralen Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen unter www.klipphausen.de innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Klipphausen, Bauamt, Talstraße 3, 01665 Klipphausen abgegeben werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers (und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes) enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zum Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis:

Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035204 2170 oder per E-Mail an gemeindeverwaltung@klipphausen.de möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035204 2170 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse gemeindeverwaltung@klipphausen.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

Klipphausen, 22.06.2022                                                                  

Mirko Knöfel

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Roick

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

  1. Name und Anschrift des Verantwortlichen
  1. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
  • Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Klipphausen
  • Talstraße 3
  • 01665 Klipphausen
  • gemeindeverwaltung@klipphausen.de

Anfragen können schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen.

  1. Verarbeitungstätigkeiten Bauleitplanung

Die Erfassung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Bauleitplanung erfolgt auf der Grundlage Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO sowie § 3 BauGB. In diesem Zusammenhang werden zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme die notwendigen personenbezogenen Daten gespeichert.

Weitergehende Informationen erhalten Sie vom Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Tel.-Nr. 035204 2170.

  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

In der Regel werden personenbezogene Daten, die Sie uns zu Ihrer Person mitteilen, nur durch die Gemeinde verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es aber erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen gegenüber offenlegen bzw. weitergeben.

Für weitergehende, einzelfallbezogene Informationen können Sie sich an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt Sie einzelfallbezogen darüber auf an wen die Daten weitergegeben werden.

  1. Speicherdauer

Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

  1. Rechte der betroffenen Person

Als Betroffener bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben Sie nach der DS-GVO verschiedene Rechte, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 18, 21 DS-GVO ergeben:

    1. Recht auf Auskunft:

Sie können Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht unter bestimmten Umständen gemäß der gesetzlichen Vorschriften eingeschränkt sein kann.

    1. Recht auf Berichtigung:

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

    1. Recht auf Löschung:

Sie können unter den Bedingungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

    1. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:

Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DS-GVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

    1. Recht auf Widerspruch:

Sie haben nach Art. 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns Rechtsvorschriften im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung zur Verarbeitung verpflichten.

    1. Recht auf Beschwerde:

Sie haben nach Art. 77 DS-GVO außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Devrientstraße 5

01067 Dresden.

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung frühzeitige Beteiligung
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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