Bebauungsplan Gemeinde Klipphausen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Generationswohnen im Martinsgut" in Weistropp

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.05.2022 bis 08.06.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss und

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
zum Bebauungsplan „Generationswohnen im Martinsgut“ in Weistropp

Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 07.09.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Generationswohnen im Martinsgut“ in Weistropp gefasst. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 05.04.2022 wurde der Geltungsbereich für den Bebauungsplan erweitert. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 12/7, 13/12 und jeweils einen Teil der Flurstücke 12/6 und 13/14 der Gemarkung Weistropp und ist in dem in der Anlage beigefügten Lageplan dargestellt. Ursprünglich waren die Flurstücke 12/6 und 12/7 in der Niederwarthaer Straße 1 als Flurstück 12/3 geführt. Im Rahmen der Abgrenzung der Bauabschnitte wurden diese geteilt.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohneinheiten für Senioren.

Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat am 05.04.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Generationswohnen im Martinsgut“ einschließlich Begründung in der Fassung vom 18.03.2022 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Mit dem Bebauungsplan in Weistropp soll in der Ortschaft die bestehende Wohnbebauung um ca.27 Wohneinheiten für Senioren erweitert werden. Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich und soll eine Nachverdichtung der Innenentwicklung der Ortschaft umsetzen, so dass das Aufstellen eines Bebauungsplanes nach §13a BauGB zum Sichern der Baurechte erforderlich wird.

In den Geltungsbereich werden die Flurstücke 12/7 und 13/12, sowie Teilflächen der Flurstücke 12/6 und 13/14 der Gemarkung Weistropp einbezogen.

Damit umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von 4.730m².

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Generationswohnen im Martinsgut“ bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und der Begründung, wird nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

 

vom 09. Mai 2022 bis einschließlich 08. Juni 2022

im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen ausgelegt.

Zu den Zeiten:

Montag                         7.00 - 12.00 Uhr

Dienstag                       7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch                       7.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag                   7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag                          7.00 - 12.00 Uhr

Parallel dazu kann auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen unter www.klipphausen.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung der Entwurf des Bebauungsplans „Generationswohnen im Martinsgut“ eingesehen werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB und zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet. Von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB sieht die Gemeinde Klipphausen ab.

Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans können bis zum 08. Juni 2022 mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht wurden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Hinweis:

Muss die Gemeindeverwaltung, während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren, während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung: Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035204 2170 oder per E-Mail an gemeindeverwaltung@klipphausen.de möglich. Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035204 2170 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse gemeindeverwaltung@klipphausen.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

Klipphausen, 25.04.2022                                  Siegel                                                                       

Mirko Knöfel

Bürgermeister

Kontaktperson

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

  1. Name und Anschrift des Verantwortlichen
  1. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
  • Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Klipphausen
  • Talstraße 3
  • 01665 Klipphausen
  • gemeindeverwaltung@klipphausen.de

Anfragen können schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen.

  1. Verarbeitungstätigkeiten Bauleitplanung

Die Erfassung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Bauleitplanung erfolgt auf der Grundlage Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO sowie § 3 BauGB. In diesem Zusammenhang werden zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme die notwendigen personenbezogenen Daten gespeichert.

Weitergehende Informationen erhalten Sie vom Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Tel.-Nr. 035204 2170.

  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

In der Regel werden personenbezogene Daten, die Sie uns zu Ihrer Person mitteilen, nur durch die Gemeinde verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es aber erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen gegenüber offenlegen bzw. weitergeben.

Für weitergehende, einzelfallbezogene Informationen können Sie sich an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt Sie einzelfallbezogen darüber auf an wen die Daten weitergegeben werden.

  1. Speicherdauer

Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

  1. Rechte der betroffenen Person

Als Betroffener bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben Sie nach der DS-GVO verschiedene Rechte, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 18, 21 DS-GVO ergeben:

    1. Recht auf Auskunft:

Sie können Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht unter bestimmten Umständen gemäß der gesetzlichen Vorschriften eingeschränkt sein kann.

    1. Recht auf Berichtigung:

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

    1. Recht auf Löschung:

Sie können unter den Bedingungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

    1. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:

Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DS-GVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

    1. Recht auf Widerspruch:

Sie haben nach Art. 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns Rechtsvorschriften im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung zur Verarbeitung verpflichten.

    1. Recht auf Beschwerde:

Sie haben nach Art. 77 DS-GVO außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Devrientstraße 5

01067 Dresden.

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung Offenlage
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Gestaltungsvorschlag
  • Erschließungsbericht
  • Baugrundgutachten
  • Versickerungstest

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.