Flächennutzungsplan Gemeinde Klipphausen Öffentliche Auslegung

Änderung Flächennutzungsplan

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.06.2017 bis 15.07.2017
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Symbolbild Flächennutzungsplan

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Klipphausen

Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Klipphausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 02.05.2017 die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen und den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 22.03.2017 bestehend aus Planzeichnungen, Begründung und Umweltbericht mit Beschluss Nr. 05-103/2017 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltbericht zum Flächennutzungsplan, 1. Änderung

Dem Umweltbericht zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisungen.

Wesentliche Ergebnisse der Umweltprüfung sind:

  • Durch die Bauflächendarstellungen der 1. Änderung des Flächennutzungsplans werden unter Beachtung der in der nachgeordneten Planung (B-Plan, Satzungsverfahren) festzusetzenden Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen voraussichtlich keine erheblichen Beeinträchtigungen der Umweltschutzgüter sowie der Erhaltungsziele der Natura 2000 - Gebiete zu erwarten sein.
  • Die Belange der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung können auf der Ebene der Flächennutzungsplanung als vorbereitende Bauleitplanung nur generalisiert und überschlägig abgehandelt werden. Durch die umfangreichen Festlegungen von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, von Aufforstungsflächen und Flächen für den Hochwasserrückhalt sind schutzgutübergreifend maßgeblich positive Umweltauswirkungen zu erwarten. Diese Flächen stellen ein ausreichend großes Potenzial an Kompensationsflächen für die mit der Bauflächenentwicklung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft dar.
  • Kumulationseffekte bezüglich der Hochwasserproblematik sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung durch entsprechende Festsetzungen auszuschließen.
  • Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbepark Klipphausen“ 6. Änderung i.d.F. vom 05.10.2015
    mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
    • Landratsamt Meißen: Entwässerungskonzept, Artenschutz
    • Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens: Artenschutz, Oberflächenwasser, Ausgleichsflächen
    • NABU Landesverband Sachsen e.V.: Artenschutz, Oberflächenwasser
  • Ornithologisches Gutachten für das Vorhaben Gewerbegebiet Klipphausen i.d.F. vom 05.10.2015

Es wurde ein Artenspektrum vorgefunden, das als repräsentativ für ackerbaulich geprägte Kulturlandschaften angesehen werden kann.

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 22.03.2017 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den oben genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Gemeinde Klipphausen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Pinkowitzer Str. 2, 01665 Klipphausen, OT Röhrsdorf im Zeitraum

vom 12.06.2017 bis einschließlich 14.07.2017

zu den Zeiten

Montag                       7.00 – 12.00 Uhr

Dienstag                     7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch                    7.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag                 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag                        7.00 – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Parallel dazu kann der Entwurf auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen (www.klipphausen.de) unter der Rubrik Gem.-Verwaltung/öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

Währende der Auslegungsfrist können Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB abgegeben werden. Auf die Reglungen des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, wonach nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wird verwiesen.

Klipphausen, den 01.06.2017                                               Siegel                                    

Mann
Bürgermeister

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