Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Klipphausen
Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Klipphausen
Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 02.05.2017 die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen und den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 22.03.2017 bestehend aus Planzeichnungen, Begründung und Umweltbericht mit Beschluss Nr. 05-103/2017 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Dem Umweltbericht zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.
Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisungen.
Wesentliche Ergebnisse der Umweltprüfung sind:
Es wurde ein Artenspektrum vorgefunden, das als repräsentativ für ackerbaulich geprägte Kulturlandschaften angesehen werden kann.
Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 22.03.2017 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den oben genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Gemeinde Klipphausen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Pinkowitzer Str. 2, 01665 Klipphausen, OT Röhrsdorf im Zeitraum
vom 12.06.2017 bis einschließlich 14.07.2017
zu den Zeiten
Montag 7.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 7.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 7.00 – 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Parallel dazu kann der Entwurf auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen (www.klipphausen.de) unter der Rubrik Gem.-Verwaltung/öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
Währende der Auslegungsfrist können Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB abgegeben werden. Auf die Reglungen des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, wonach nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wird verwiesen.
Klipphausen, den 01.06.2017 Siegel
Mann Bürgermeister