Verfahren Gemeinde Reinsdorf Umwelt, Klima und Energie

Lärmaktionsplan

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 25.04.2024 bis 28.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Straßen Schallpegel LDEN 24h

Bekanntmachung

Lärmkartierung 2022

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG erfolgte die turnusmäßig alle 5 Jahre durchzuführende landeszentrale Lärmkartierung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 der in Reinsdorf zu kartierenden Hauptverkehrsstraßen liegen vor. Die interaktiven Karten mit den Ergebnissen zur Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen (>3 Mio. Kfz/Jahr) sind unter https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html einsehbar. Gleichzeitig können die Kartierungsergebnisse auch im Rathaus der Gemeinde Reinsdorf, sowie auf der Internetseite der Gemeinde Reinsdorf www.reinsdorf.de eingesehen werden.

Lärmaktionsplanung 2024

In Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind nach den §§ 47d und e Bundes-Immissionsschutzgesetz alle Gemeinden, deren Gemeindegebiet im Einwirkbereich der im Rahmen der Lärmkartierung 2022 erfassten Hauptlärmquellen liegen, zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplans (LAP) verpflichtet.

In der Gemeinde Reinsdorf bezieht sich die Lärmkartierung auf folgende Straßen:

  • Staatsstraße S 283
  • Autobahn BAB 72.

Da sich sämtliche genannte Straßen nicht in der Straßenbaulast der Gemeinde Reinsdorf befinden, wurde bereits im Jahr 2018 ein Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen erarbeitet und beschlossen. Dieser ist fortzuschreiben. Beim Vorliegen eines beschlossenen Lärmaktionsplans ohne Maßnahmen kann der aktuelle Lärmaktionsplan in Form des ausgefüllten Berichtsformulars erfolgen.

Wir möchten den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit geben, sich im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu Lärmproblemen bzw. Maßnahmevorschlägen bezüglich des im Rahmen der Lärmkartierung untersuchten Straßenverkehrs einzubringen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit vom 25.04.2024 bis 28.05.2024 während der Dienststunden im Rathaus Reinsdorf, Wiesenaue 41 in 08141 Reinsdorf, 1. Stock rechts zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die vollständigen Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Gemeinde Reinsdorf als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich, elektronisch per Mail sowie während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Reinsdorf, den 12.04.2024

Steffen Ludwig

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf,

Bauamt

Tel.: 0375/27412-18

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans nach Art. 13 und 14 Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO)

1.1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher: Gemeinde Reinsdorf, gesetzlich vertreten durch den Bürgermeister Herrn Steffen Ludwig

Anschrift: Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf

1.2 Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher: Gemeinde Reinsdorf, behördlicher Datenschutzbeauftragter Frau Küntzel

Anschrift: Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf  

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Verpflichtung der Gemeinde  zur Lärmkartierung und Erarbeitung eines Lärmaktionsplans auf der gesetzlichen Grundlage  von §§47 de und e Bundesimmissionsschutzgesetz.

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die oder im Auftrag der durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen.

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 4 Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

3. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

-Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten

-Daten, die städtebaulich relevant sind

-Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

4. Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

- Gemeinderäten zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung

-Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln

-Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne

-Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Gemeindeverwaltung eingebunden sind

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten, denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte

Sie sind gemäß Artikel 15 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), § 34 BDSG jederzeit berechtigt, gegenüber der Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Sie können die Daten im Rahmen von Artikel 20 DSGVO in einem gängigen maschinenlesbaren Format erhalten.

Gemäß Artikel 16, 17 und 18 DSGVO, § 35 BDSG können Sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Reinsdorf unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Des Weiteren haben Sie das Recht, nach Artikel 21 DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender Daten einzulegen, z.B. jederzeit mit Sperrwirkung gegen die eventuelle Verwendung zu Direktwerbungszwecken.

Bei Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligungserklärung können Sie darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte,

Devrientstraße 5, 01067 Dresden,

Postanschrift: PF 11 01 32, 01330 Dresden,

Tel.: 0351 / 85 471 101, Fax.: 0351 / 85 471 109,

Mail; datenschutz@slt.sachsen.de, www.datenschutz.sachsen.de

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