Bebauungsplan Stadt Pirna Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 100 "Hinterjessen - Wohngebiet am Birkenweg"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 13.05.2024 bis 14.06.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung
zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 100 „Hinterjessen – Wohngebiet am Birkenweg“ der Stadt Pirna

Der Stadtrat der Stadt Pirna hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Hinterjessen - Wohngebiet am Birkenweg“ der Stadt Pirna gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.


Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.04.2024 die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 100 „Hinterjessen - Wohngebiet am Birkenweg“ in der Fassung vom 18.03.2024 beschlossen.


Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 100 „Hinterjessen - Wohngebiet am Birkenweg“ der Stadt Pirna in der Fassung vom 18.03.2024 wird zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Dabei hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.


Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 45/5, 45/8 und 172/2 sowie jeweils eine Teilfläche der Flurstücke 45/7, 46/54 und 46/55 je der Gemarkung Hinterjessen.
Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt ca. 6.200 m² (= 0,62 ha) und wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch eine Waldfläche
  • im Westen durch kleingärtnerische Nutzungen
  •  im Süden und Osten durch vorhandene Wohnbebauung entlang des Birkenweges

Die dargestellte Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes.
 

Mit dem Bebauungsplanes Nr. 100 „Hinterjessen - Wohngebiet Am Birkenweg“ wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen einer maßvollen Ergänzung der vorhandenen Wohnbebauung entlang des Birkenweges zu schaffen sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen.


Zu den Planunterlagen des Vorentwurfes gehören die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen, die Begründung mit Umweltbericht und die Anlagen - Artenschutzuntersuchung, Altlastenuntersuchung -Gefährdungsbeurteilung.


Zum Zweck der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wird jedem die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch (z.B. per E-Mail an stadtentwicklung@pirna.de, über das Geoportal der Stadt Pirna oder per Landesportal Bauleitplanung über die unten genannte Website) übermittelt werden sollen. Bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift an dem unten genannten Auslegungsort zu den angegebenen Geschäftszeiten) abgegeben werden können.
Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können entsprechend § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.


Die Auslegung erfolgt vom 13.05.2024 bis einschließlich 14.06.2024

im Foyer des Rathauses, Bereich Bürgerbüro, Am Markt 1/2 der Stadt Pirna, zu folgenden Dienstzeiten:
Mo. 8:00 – 12:00 Uhr
Di. 8:00 – 19:00 Uhr
Mi. 8:00 – 12:00 Uhr
Do. 8:00 – 19:00 Uhr
Fr. 8:00 – 12:00 Uhr

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Planunterlagen werden den beteiligten Behörden sowie der Öffentlichkeit wie folgt zugänglich gemacht:

  • auf der Internetseite der Stadt unter www.pirna.de (hier nur Text der Bekanntmachung) Stadtinfo ➔ Aktuelles ➔ Bekanntmachung ➔ Bekanntmachung nach dem Baugesetzbuch
  • im Geoportal der Stadt Pirna unter gis.pirna.de
    B-Pläne ➔ Planname auswählen ➔ der blaue Button führt zu den Dokumenten. Bei Bedarf können alle dort befindlichen Daten gespeichert und gedruckt werden und bleiben damit verfügbar.
  • auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de
    Alle Bauleitpläne ➔ Behörde, Ort ➔ Pirna

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat.


In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz - PlanSiG) in seiner jeweils gültigen Fassung zur Anwendung kommen. Dies bedeutet, dass eine Auslegung der Unterlagen während einer eventuellen Schließung des Verwaltungsgebäudes durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden kann.


M ö h r s
Fachgruppenleiter Stadtentwicklung

Kontaktperson

Stadtverwaltung Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Sitz: Am Markt 10

01796 Pirna

Tel.: 03501 556-308

E-Mail: stadtentwicklung@pirna.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

  1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Am Markt 1/2

01796 Pirna

Telefon: +49 3501 556-308

E-Mail:    stadtentwicklung@pirna.de

DE-Mail: stadtverwaltung@pirna.de-mail.de

  1. Datenschutzbeauftragte

Große Kreisstadt Pirna

Datenschutzbeauftragte

Am Markt 1/2

01796 Pirna

Telefon:  +49 3501 556-312

Datenschutzbeauftragte

E-Mail:    datenschutz@pirna.de

De-Mail: stadtverwaltung@pirna.de-mail.de

  1. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

  1. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. e der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13 und 13a BauGB, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen.

Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäß § 47a bis f BImschG.

  1. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung können andere Fachgruppen wie z.B.  Tiefbau (Erschließung) und Fachgruppe Recht (rechtliche Prüfung) notwendige personenbezogene Daten erhalten.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt.

Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Gemeinderat der Gemeinde Dohma die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

Im Rahmen der Erfüllung des EDV Betreuungs- und Wartungsvertrages kann ggf. durch LCS Computer Service GmbH, Gartenstraße 45 in 04936 Schlieben ein Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten erfolgen.

  1. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

  1. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

  1. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

  1. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die:

Datenschutzbeauftragte/r Sachsens

Devrientstraße 5

01067 Dresden

(Hausanschrift)

Datenschutzbeauftragte/r Sachsens

Postfach 11 01 32

01330 Dresden

(Postanschrift)

Telefon: +49 351 85471-101

Telefax: +49 351 85471-109

E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

  1. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

  1. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung Teil A
  • Textliche Festsetzungen Teil B
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Artenschutzuntersuchung
  • Altlastenuntersuchung Gefährdungsbeurteilung

Informationen

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