Innenbereichssatzung Gemeinde Hainewalde Öffentliche Auslegung

Einbeziehungssatzung "Mühlstraße" in Hainewalde

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 21.05.2024 bis 24.06.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Hainewalde

über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Einbeziehungssatzung im Bereich der Mühlstraße zwischen den Hausnummern 10 und 12, Flurstück 109/22, Gemarkung Hainewalde

Der Gemeinderat der Gemeinde Hainewalde hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.04.2024 mit Beschluss-Nr. 09/04/2024 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Einbeziehungssatzung für den Bereich der Mühlstraße zwischen den Hausnummern 10 und 12, Flurstück 109/22, Gemarkung Hainewalde gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung, bestehend aus den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung, wird vom

                                          21.05.2024 bis einschließlich 24.06.2024

in der Gemeinde Hainewalde, Bürgerbüro im Gemeindeamt, Kleine Seite 4 in 02779 Hainewalde während der Dienstzeiten

             Montag bis Freitag                    9:00 Uhr – 12:00 Uhr

sowie in der Gemeinde Großschönau, Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 54 in 02779 Großschönau im Sachgebiet Bauverwaltung, Zimmer 17, während der Dienstzeiten

             Montag und Mittwoch                  09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:00 Uhr

             Dienstag                                      09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 18:00 Uhr

             Donnerstag                                  09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 17:00 Uhr

             Freitag                                         09:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 2 Satz 1 BauGB die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Großschönau unter https://www.grossschoenau.de/de/Oeffentliche-Bekanntmachungen/ einsehbar sowie im Zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/hainewalde/startseite mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.

Hainewalde, 17.05.2024

Andreas Mory

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Christina Wemme
E-Mail: wemme@grossschoenau.de

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