Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Großpösna Frühzeitige Beteiligung

Östlich Grunaer Bucht - Vorentwurf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.07.2022 bis 12.08.2022
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Großpösna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.06.2022 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Östlich Grunaer Bucht“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, in der Fassung vom 27.06.2022, gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Östlich Grunaer Bucht“ ist nördlich der Ortslage Dreiskau verortet. Er reicht im Norden bis an das Südufer des Störmthaler Sees (unter Einbeziehung von ufernahen Wasserflächen), im Osten über den Rödgener Weg hinweg, im Süden an bzw. über die Staatsstraße S 242 und im Westen über den Grunaer Weg hinweg (unweit der namensgebenden Grunaer Bucht).

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans (Beschluss-Nr. GR-2021-15) wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 15.03.2021 über eine Plangebietsfläche von ca. 42,3 Hektar gefasst (Bekanntmachung im Amtsblatt 4/2021 vom 1. April 2021). Mit dem  Vorentwurf wurden weitere Teilflächen von Flurstücken in das Plangebiet einbezogen. Dabei handelt es sich um Flächen, die mit der Erschließung des Plangebiets im Zusammenhang stehen und zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses noch nicht abschließend definiert werden konnten.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich über die Gemarkungen Dreiskau und Göltzschen und umfasst nunmehr ca. 43,2 Hektar. Er ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Im Plangebiet liegen folgende Flurstücke der Gemarkung Dreiskau: 328, 329, 330, 331, 332, 333, 334, 335, 336, 442 vollständig; 325, 341, 398, 399, 400, 438 teilweise und folgende Flurstücke der Gemarkung Göltzschen: 190, 194/4; 209 vollständig; 1/15, 202, 204/a, 206/1 und 210 teilweise (wobei die unterstrichenen Flurstücksteile im Zuge der Erarbeitung vom Vorentwurf neu in den Geltungsbereich mit aufgenommen wurden).

Das Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Erholungsgebiets am Südufer des Störmthaler Sees, östlich der Grunaer Bucht. Mit der Schaffung von Baurecht für das Erholungsgebiet sind die infrastrukturelle Ausstattung, die Anbindung an das Verkehrsnetz, die innere verkehrliche Erschließung, die medienseitige äußere Erschließung sowie Arten- und Umweltschutzbelange verbunden. Der Bebauungsplan wird aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großpösna entwickelt.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt, gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB wird für das Vorhaben eine Umweltprüfung durchgeführt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht werden in der Zeit

vom 11.07.2022 bis zum 12.08.2022

öffentlich in der Gemeindeverwaltung Großpösna, Im Rittergut 1, 04463 Großpösna, Zimmer 110 (Auslegungsraum), während der folgenden Zeiten ausgelegt:

Montag   13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09.00 Uhr - 12:00 Uhr.

Des Weiteren sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der Vorentwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung und der Umweltbericht während der Frist der Auslegung (11.07.2022 bis 12.08.2022) im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:

https://grosspoesna.com/grosspoesna/buergerservice/ (unter „Bekanntmachungen“ und „Bebauungspläne“)

und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an gemeindeverwaltung@grosspoesna.de) oder zur Niederschrift eingebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Gemeinde Großpösna auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden über die Offenlegungsfrist benachrichtigt und mit einem eigenen Schreiben direkt und einzeln gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Hinweis zum Datenschutz:

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und der Wohnort der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates aufgeführt werden, soweit dies der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.

Dr. Gabriela Lantzsch

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Großpösna

Bauamtsleiter

Patrick Wiederanders

Im Rittergut 1

04463 Großpösna

Tel.: 034297/71820

Fax: 034297/71810

E-Mail: patrick.wiederanders@grosspoesna.de

Datenschutzerklärung

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und der Wohnort der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates aufgeführt werden, soweit dies der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung öffentliche Auslegung
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Begründung_Anlage Machbarkeitsstudie
  • Umweltbericht
  • Umweltbericht_Anlage 1 Biotoptypen
  • Umweltbericht_Anlage 2 Kartierung Fauna

Informationen

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