Verfahren Stadt Großenhain Umwelt, Klima und Energie

Berichtsentwurf des Lärmaktionsplans (Stufe 4) der Stadt Großenhain

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.03.2024 bis 08.04.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Gebiet der Lärmkartierung 2022 (Schallpegel LDEN 24h)

Öffentliche Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Berichtsentwurfs des Lärmaktionsplans (Stufe 4) der Stadt Großenhain in der Fassung vom 20.12.2023

Am 18.07.2002 ist die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Kraft getreten. Mit dieser EU-Umgebungslärmrichtlinie verfolgt die Europäische Union das langfristige Ziel, schädlichen Umgebungslärm zu vermeiden, ihm vorzubeugen oder ihn zu verringern. In Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie stehen die Städte und Gemeinden vor den Aufgaben, die Lärmsituation entlang von Hauptlärmquellen in Lärmkarten zu dokumentieren, bei festgestellten Lärmproblemen ggf. Maßnahmen zur Minderung zu konzipieren und diese in einem Lärmaktionsplan festzuschreiben. Turnusmäßig müssen die Lärmkartierung und die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre überprüft und aktualisiert werden.

Der Stadtrat der Stadt Großenhain hat in seiner Sitzung am 07.02.2024 mit Beschluss-Nr. BV 3/2024 SR den Berichtsentwurf des Lärmaktionsplans (Stufe 4) in der Fassung vom 20.12.2023 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Berichtsentwurf des Lärmaktionsplans (Stufe 4) der Stadt Großenhain liegt in der Zeit vom

                                    7. März 2024 bis einschließlich 8. April 2024

in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, 2. Obergeschoss, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain, während der Dienstzeiten:

Montag:                       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:                     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch:                     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:                 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag:                        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Des Weiteren kann der Berichtsentwurf während des o. g. Auslegungszeitraumes auch über die Internetseite der Stadt Großenhain unter www.grossenhain.de in der Rubrik "Stadt - Aktuelles aus dem Rathaus - Amtliche Bekanntmachungen - GB Bau" sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

In Anwendung von § 47 d Abs. 3 BImSchG wird hiermit die Öffentlichkeit angeregt, Vorschläge und Anregungen zum Berichtsentwurf des Lärmaktionsplans (Stufe 4) vorzutragen. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 47 e Abs. 4 BImSchG das Eisenbahn-Bundesamt für die Lärmaktionsplanung der Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig ist.

Während der öffentlichen Auslegung kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Lärmaktionsplans informieren sowie Bedenken und Anregungen zum Berichtsentwurf des Lärmaktionsplans (Stufe 4) der Stadt Großenhain schriftlich auf dem Postweg oder während der Dienstzeit zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle vorbringen. Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an stadtverwaltung@grossenhain.de. Da das Ergebnis der Abwägung zu den Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die gut lesbare Angabe des Namens und der vollen Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen der Lärmaktionsplanung für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Großenhain, den 09.02.2024

Dr. Sven Mißbach

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain

Geschäftsbereich Bau/SG Planung und Bauverwaltung

Hauptmarkt 1

01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-247

E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

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