Bebauungsplan Stadt Großenhain Beschluss

Inkrafttreten des Bebauungsplanes "Industriegebiet Großenhain Nord"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 28.06.2023 bis 28.06.2024
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Planzeichnung

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist, in Verbindung mit § 89 Absatz 2 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705) sowie § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705), hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain am 14.12.2022 den Bebauungsplan “Industriegebiet Großenhain Nord“ als Satzung beschlossen (Beschluss Nr. BV 91/2022 SR). Die Begründung und der Umweltbericht sowie die dazugehörigen Fachgutachten wurden gebilligt.

Nach § 10 Abs. 2 BauGB bedarf der Bebauungsplan der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Das Landratsamt Meißen als sachlich und örtlich zuständige Genehmigungsbehörde hat den Bebauungsplan mit Bescheid vom 01.03.2023 (Aktenzeichen: 621.416-4511/2022-5586/2023) genehmigt.

Die Satzung des Bebauungsplanes besteht aus:

  • der Planzeichnung (Teil A) in der Fassung vom 04.11.2022 und
  • den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom 04.11.2022.

Es gelten die Begründung zum Bebauungsplan “Industriegebiet Großenhain Nord“ in der Fassung vom 04.11.2022, der Umweltbericht zum Bebauungsplan “Industriegebiet Großenhain Nord“ in der Fassung vom 04.11.2022 (inkl. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung) sowie die dazugehörigen Fachgutachten bzw. Anlagen:

  • Lageplan der Kontaminationsstandorte, 30.06.2022
  • Lageplan der CEF-/FCS-Maßnahmen, 12.02.2019
  • Lageplan der Aufnahmepunkte, 16.01.2013
  • Artenschutzfachbeitrag, 03.02.2016
  • Faunistische Erfassung sowie Anlagekarten, 02.09.2015
  • Fortschreibung Artenschutzfachbeitrag – Ergebnisse der Brutvogelerfassung 2021, 18.05.2022
  • Biotopkartierung, 12.02.2019
  • Lageplan Grün-, Kompensations- und CEF-Maßnahmen, 04.11.2022
  • tabellarische Übersicht Grün-, Kompensations- und CEF-Maßnahmen, 21.01.2019
  • Übersichtskarte CEF-Maßnahme Feldlerchenfenster, 30.06.2022
  • Kurzkonzept zur Nutzung der Feldflächen für die Feldlerche, 07.07.2021
  • 2. Fortschreibung Baugrund- und Bodenuntersuchung, 28.01.2022
  • Entwässerungskonzept, 31.07.2018 mit Erläuterung und Anlage 4 (Lageplan)
  • Schalltechnisches Gutachten, 11.12.2018
  • Verkehrsplanerische Untersuchung, Januar 2018
  • Ergänzung zum Verkehrsgutachten, 05.05.2022 (Nachweis KP 1.1; KP 1.2 und KP 3)

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im nebenstehenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan (Planzeichnung - Teil A). 

Der Bebauungsplan “Industriegebiet Großenhain Nord“ tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan sowie die Begründung und weitere Unterlagen hierzu in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, Hauptmarkt 1, Zimmer 48 (Herr Enger), während der Dienstzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Zusätzlich können die Unterlagen gemäß § 10a Abs. 2 BauGB über die Internetseite der Großen Kreisstadt Großenhain unter www.grossenhain.de in der Rubrik „Stadt – Aktuelles aus dem Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen“ sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de aufgerufen und eingesehen werden.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von einem Jahr seit der Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Großen Kreisstadt Großenhain geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Nach § 4 Absatz 4 Satz 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. 

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist die Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Verletzungen sind schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes gegenüber der Großen Kreisstadt Großenhain, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain, geltend zu machen.

 

Großenhain, den 28.06.2023

Dr. Sven Mißbach
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain

Geschäftsbereich Bau/SG Planung und Bauverwaltung

Herr Enger

Hauptmarkt 1

01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-267

E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

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