Bebauungsplan Stadt Böhlen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nahversorungszentrum Röthaer Straße 51

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 20.05.2024 bis 21.06.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB „Nahversorgungszentrum Röthaer Straße 51“ in Böhlen

Der Stadtrat der Stadt Böhlen hat am 25.04.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf zum Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB „Nahversorgungszentrum Röthaer Straße 51“ in Böhlen mit zugehöriger Begründung und  Anlagen (Stand: 02/2024) zu billigen und gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 20.05.2024 bis einschließlich 21.06.2024 im Rathaus der Stadt Böhlen, Karl-Marx-Straße 5, im Sachgebiet Bauwesen, Zimmer EG 2.04, in 04564 Böhlen während der Dienststunden: 

Montag          8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Dienstag       8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch        8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Donnerstag  8.30 Uhr – 12 00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag           8.30 Uhr – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen. Des Weiteren können die o. g. Unterlagen während des Beteiligungszeitraumes im Internet unter www.stadt-boehlen.de sowie www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Stellungnahmen sollen nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB elektronisch übermittelt werden: an c.wagenlehner@stadt-boehlen.de.

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 4 BauGB wird auf die öffentliche Auslegung als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit hingewiesen. Während der Auslegungsfrist wird allen Interessenten die Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Während dieser Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf bei der Stadtverwaltung Böhlen schriftlich oder zur Niederschrift eingebracht werden. Eine vorherige telefonische Anmeldung im Bauamt (Frau Wagenlehner Tel.: 034206/60922 oder per E-Mail: c.wagenlehner@stadt-boehlen.de) ist sinnvoll. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB geprüft und das Ergebnis mitgeteilt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB.

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird aufgrund der gesetzlichen Grundlage im Rahmen des Verfahrens nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden über die Offenlegungsfrist benachrichtigt und mit einem eigenen Schreiben direkt und einzeln gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Vereinigungen i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG sind mit allen Einwendungen ausgeschossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Dietmar Berndt

Bürgermeister

Kontaktperson

Charlotte Wagenlehner

Stadtverwaltung Böhlen

Amt für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

Karl-Marx-Straße 5

04564 Böhlen

Tel.:  034206-60922

Fax:  034206-60990

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